Paul Rechsteiner, 1. Mai 2013
Es gibt Dinge, die laufen gut bei uns. Denken wir an den öffentlichen Verkehr, denken wir an die AHV. Andere laufen leider weniger gut.Dazu gehört die Einkommens- und die Vermögensentwicklung in den letzten zehn, zwanzig Jahren. Die Zahl der Einkommensmillionäre hat sich in dieser Zeit vervielfacht. Die hohen und höchsten Einkommen haben weit über das Produktivitätswachstum hinaus zugelegt.
Das Gegenteil ist bei den unteren und mittleren Einkommen passiert. Der Einkommenszuwachs liegt klar unter der Produktivitätsentwicklung. Zwar konnten wir in der Schweiz – im Gegensatz zu andern Ländern – das Absacken der tiefen Löhne verhindern und sogar eine Aufholbewegung einleiten. Dies dank der ersten Mindestlohnkampagne «Keine Löhne unter 3000 Franken». Tatsache aber ist und bleibt, dass die grossen wirtschaftlichen Fortschritte in den letzten zehn, fünfzehn Jahren einseitig durch jene in den oberen und obersten Einkommenskategorien abkassiert worden sind.
Es muss doch zu denken geben, dass ein Fünftel der Haushalte bei uns in Schwierigkeiten kommt, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe von 2000 Franken auf sie zukommt, zum Beispiel eine Zahnarztrechnung.440‘000 Menschen in der reichen Schweiz verdienen zu wenig, um davon leben zu können, um anständig leben zu können. Ein Drittel davon, 140‘000, haben einen Lehrabschluss. Wie weit sind wir gekommen, wenn eine Lehre keine Garantie mehr dafür ist, dass man genug für ein anständiges Leben verdient?
Milliardäre und miese Löhne
Besonders krass ist die Situation in Branchen wie dem Detailhandel oder dem Gartenbau. Nehmen wir den Detailhandel, die grossen Kleider- und Schuhketten. Viele von ihnen gehören Milliardären. Ihren Verkäuferinnen aber bezahlen sie Schandlöhne, trotz qualifizierter Arbeit.Dass im Verkauf von Kleidern und Schuhen so miserable Löhne bezahlt werden, liegt nicht am fehlenden Geld dieser Milliardäre, sondern an den ungerechten Verhältnissen, die diese Ausbeutung möglich machen, und an der Lohndiskriminierung. Stoppen wir diese Ausbeutung! Stoppen wir die Diskriminierung! Ändern wir diese ungerechten Verhältnisse!
Das wirksamste Mittel dazu ist die Mindestlohninitiative, die Mindestlohnkampagne. 4000 Franken im Monat ist das Minimum, wenn jemand Vollzeit arbeitet. Die menschliche Arbeit hat nicht nur einen Wert, sondern auch einen Preis. Und wenn die Löhne unten dank Mindestlöhnen nicht mehr gedrückt werden können, dann stemmt das auch die mittleren Löhne wieder nach oben.
Wenn wir über die Mindestlohninitiative sprechen, dann lobt Herr Schneider-Ammann die Sozialpartnerschaft. Auch wir sind für die Sozialpartnerschaft. Aber für eine Sozialpartnerschaft mit Substanz, mit guten Gesamtarbeitsverträgen und mit Mindestlöhnen. Wenn man die Gesamtarbeitsverträge lobt, dann muss man auch etwas dafür tun. Bei der Förderung der Gesamtarbeitsverträge und bei den Mindestlöhnen hat die Schweiz Nachholbedarf. Damit jene Arbeitgeber, die Gesamtarbeitsverträge partout ablehnen, für ihre antisoziale Haltung nicht auch noch belohnt werden.
Vollziehen Sie das Gesetz!
Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne sind wichtig und ein Erfolgsmodell. Aber es gibt trotzdem ein grobes Problem mit den Flankierenden. Die Kontrollen sind Schritt um Schritt ausgebaut worden. Wir haben jetzt endlich auch Regeln bei Subunternehmen: Stichwort Solidarhaftung. Wenn wir sehen, dass bei zehn Prozent der Kontrollen in den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag Lohnunterbietungen festgestellt werden, dann müssen nach Gesetz Mindestlöhne festgelegt werden. Aber noch kein Kanton in der Deutschschweiz hat einen Mindestlohn beschlossen, trotz der schwarz auf weiss festgestellten Lohnunterbietungen. Das ist eine Sabotage der flankierenden Massnahmen. Das gilt auch in diesem Kanton. Wir verlangen von den Regierungen, allen voran von den Volkswirtschaftsdirektoren: Schluss mit der Passivität! Schluss mit der Angst vor Mindestlöhnen! Bekämpfen Sie das Lohndumping und vollziehen Sie das Gesetz!
Wir stehen in der Frage der Mindestlöhne und beim Ausbau der Gesamtarbeitsverträge vor historischen Entscheiden. Ob die Schweiz hier vorwärts kommt, ist für das soziale Klima im Land entscheidend. Hier entscheidet sich absehbar auch die Zukunft der bilateralen Verträge. Die Bilateralen stehen vor neuen, fundamentalen Bewährungsproben. Stichworte sind die ausländerfeindlichen Initiativen.
Die hässliche Fratze des Saisonnierstatuts
Vielen ist vielleicht noch nicht bewusst, auf welch gefährlichen Pfad die knappe Mehrheit des Bundesrats letzte Woche eingespurt ist. Diese Mehrheit will die Ventilklausel. Ausgenommen davon wird ausgerechnet der Kurzaufenthalt, also die prekärste Aufenthaltsbewilligung. Das Zünglein an der Waage für diesen fragwürdigen Entscheid war die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements. Und jetzt will die Justizministerin in dieser bedenklichen Logik noch viel weiter gehen. Sie denkt daran, bei der Freizügigkeit neu generell auf befristete Verträge umzuschwenken, soweit dies möglich ist. Befristete Verträge sind für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlecht. Sie haben wenig Schutz durch das Arbeitsrecht und keinen oder wenig Schutz durch Sozialversicherungen. Wer nur einen befristeten Vertrag hat, ist der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert. Hinter dieser neuen Politik und den ganzen Konzessionen nach rechts aussen lauert die hässliche Fratze des Saisonnierstatuts. Wir hatten geglaubt, dass wir das endlich überwunden hätten.
Wohin führt die soziale Diskriminierung der Arbeitsmigrantinnen und –migranten? Wenn man die Beschäftigten gegeneinander ausspielt, dann verstärkt das den Lohndruck und schadet allen. Die Errungenschaften eines nichtdiskriminierenden Arbeitnehmerschutzes dürfen nicht wieder verspielt werden. Es ist mehr als bedenklich, wenn die traurigen Erfahrungen mit dem Saisonnierstatut, sie liegen noch nicht lange zurück, schon wieder vergessen sind.
Die 24-Stunden-Arbeit
Der Arbeitnehmerschutz in der Schweiz steht aber noch vor weiteren Herausforderungen. Beim Referendum gegen die 24-Stunden-Arbeit geht es um weit mehr als um die prekären Arbeitsbedingungen in den Tankstellenshops. Es ist leider kein Witz: Die 24-Stunden-Arbeit in den Shops an den Tankstellen sind für die Bürgerlichen zum Pilotversuch dafür geworden, was zukünftig allen Beschäftigten im Detailhandel droht. Und danach weit über den Detailhandel hinaus. Die Abstimmung wird somit eine Testabstimmung dafür, ob der Arbeitnehmerschutz bei der Arbeitszeit immer mehr ausgehöhlt werden kann. Oft wird vergessen, wie enorm die Stressbelastung an vielen Arbeitsplätzen angestiegen ist. Inzwischen leidet über ein Drittel der Beschäftigten ernsthaft darunter.
Prekäre Arbeitsbedingungen mit immer mehr Nacht- und Sonntagsarbeit sind eine wesentliche Ursache dafür. All das müssen wir im Abstimmungskampf gegen die 24-Stunden-Arbeit klar machen. Es geht nicht um ein paar Tankstellenshops, sondern um viel mehr. Die Chancen für einen Referendumssieg sind intakt, auch wenn wir die geschlossenen bürgerlichen Parteien und fast alle Medien gegen uns haben. Ein Abstimmungssieg wäre ein grosser Gewinn für die Beschäftigten in diesem Land. Versenken wir diesen neoliberalen Unsinn!
Sozialpolitische Brandstiftung
Heftige Auseinandersetzungen stehen uns auch bei den Renten bevor. Wenn wir hören, was aus dem Bundeshaus angekündigt ist, dann geht es nicht mehr darum, ob die Renten verschlechtert werden sollen, sondern nur noch darum, um wie viel sie verschlechtert werden. Und das, obwohl wir alle Referenden gegen die Verschlechterung der Renten mit erdrückenden Mehrheiten gewonnen haben.
Und jetzt kommt die SBB, ausgerechnet das Bundesunternehmen SBB, und will als eine der grössten öffentlichen Kassen sogenannte «Wackelrenten» einführen. Renten, die mit der Lage der Kapitalmärkte schwanken. Haupttäter bei dieser Abbauübung ist der SBB-Personalchef, im Nebenamt freisinniger Politiker und Vorstandsmitglied beim Arbeitgeberverband. Bei der Luxusrente, die er selber einmal erwarten kann, wären Schwankungen kein Problem. Für die erdrückende Mehrheit der Lohnabhängigen auch bei den SBB ist die Basis der Altersvorsorge eine berechenbare Rente, auf die man sich im Alter verlassen können muss. Was die SBB hier aufgleisen wollen, ist sozialpolitische Brandstiftung, die gestoppt werden muss.
Bei all dem, was wir bei den Pensionskassen derzeit erleben, braucht es endlich eine positive Gegenbewegung bei der AHV: die Volksinitiative AHVplus. Um den Rückstand der AHV-Renten auf die Löhne wieder aufzuholen. Weil wir genug davon haben, uns ständig nur gegen Verschlechterungen zu wehren. Und weil wir dafür sorgen wollen, dass wenigstens die AHV wieder gestärkt wird, wenn die Renten der Pensionskassen derart unter Druck stehen. Denn für die Mehrheit der Leute mit unteren und mittleren Einkommen ist und bleibt die AHV die erste und wichtigste Säule der Rentenversorgung im Alter.
Volksaufklärung nötig
Beim Kampf für eine starke AHV zeigt sich, wie wichtig es ist, dass möglichst viele wieder verstehen, wie genial und einfach die AHV funktioniert. Denn zu viele haben das nach den ständigen Angstkampagnen der letzten zwanzig Jahre nicht mehr präsent. Weil man ihnen eingeredet hat, dass sie von der AHV sowieso nichts mehr sehen würden.
Deshalb müssen wir die Unterschriftensammlung und die Kampagne für AHVplus auch zu einem Stück Volksaufklärung machen. Zu einem Beitrag zur politischen Alphabetisierung in einem Umfeld, in dem das Soziale und die Sozialversicherungen systematisch schlecht gemacht werden. Zu Recht wird heute wieder an den grossen Aargauer Volksaufklärer Heinrich Zschokke erinnert. Er prägte vor bald einmal zweihundert Jahren den Satz: «Volksbildung ist Volksbefreiung.» Unter veränderten Verhältnissen ist das so nötig wie einst. Die AHV als unser zentrales Sozialwerk steht wie nichts sonst auch für den sozialen Zusammenhalt der Schweiz.
Was ist das Erfolgsgeheimnis der AHV? Es ist so einfach wie schlagend: Alle zahlen auf dem ganzen Erwerbseinkommen Beiträge. Auch wer Millionen und schamlose Boni kassiert, ist voll beitragspflichtig. Aber niemand bekommt eine höhere Rente als 3‘510 Franken als Ehepaar oder 2‘340 Franken als Einzelperson. Dieses System ist so leistungsfähig, dass es die ganze Zunahme der Lebenserwartung finanziert hat. Die gleichzeitig effiziente und solidarische Finanzierung sorgt dafür, dass eine Rentenverbesserung bei der AHV viel günstiger kommt als bei allen anderen Formen der Altersvorsorge. Günstiger als bei den Pensionskassen und erst recht um ein Vielfaches günstiger als bei den Privatversicherungen. Die AHV hat ein sensationelles Preis-Leistungsverhältnis. Auch für die Jungen und vor allem für junge Familien. Dank der AHV müssen sie in den Jahren, in denen sie das Geld dringend brauchen, viel weniger sparen, als wenn es die AHV nicht gäbe.
Es ist klar, dass das nicht allen passt. Die Versicherungskonzerne, die den Leuten ihre teuren Policen andrehen wollen, sponsern Studien und Lobbys, um die AHV schlecht zu machen. Und sie sponsern politische Parteien, um Reformen zu verhindern, die ihnen nicht gefallen.
In welche Richtung geht die Schweiz?
Die AHV ist die grösste Errungenschaft der Gewerkschaftsbewegung, der Schweizer Arbeiterbewegung. Sie ist gleichzeitig die wichtigste soziale Errungenschaft des schweizerischen Bundesstaates überhaupt. Wenn wir die AHV verteidigen und wenn wir die AHV stärken wollen, dann kämpfen wir auch darum, in welche Richtung sich die Schweiz bewegt. Wie die Schweiz der Zukunft aussehen wird. Wird sie immer unsozialer oder wird sie endlich wieder sozialer?
Der englische Autor Samuel Johnson prägte mitten im 18. Jahrhundert den berühmten Satz vom «Patriotismus» als der «letzten Zuflucht des Schurken». Das kann einem auch bei uns gelegentlich in den Sinn kommen. Etwa dann, wenn die Schweiz mit dem Bankgeheimnis gleichgesetzt oder wenn verlangt wird, das Steuerhinterziehungsgeheimnis quasi als schweizerisches Nationalheiligtum zu verteidigen. Oder wenn Herr Maurer als amtierender Bundespräsident die antisemitische Flüchtlingspolitik während der Nazizeit mit ihren Folgen ins Gegenteil verklärt. Er schreckte ja schon als SVP-Präsident nicht vor der Lüge zurück, der auf Betreiben der Schweiz eingeführte Judenstempel sei eine Massnahme zum Schutz der Juden gewesen.
Es gibt aber auch einen anderen, besseren Begriff des Schweizerischen. Zum Beispiel jenen der Fussball-Nationalmannschaft, in ihrer Zusammensetzung ein Spiegel der realen Schweiz in ihrer Vielfalt. Dank der Tatsache, dass eine privilegierte Herkunft auf dem Spielfeld nicht zählt. Der Fussball ist in dieser Hinsicht der Politik weit voraus.
Und wie keine andere Institution prägt die AHV den positiven Begriff des Schweizerischen. Die AHV ist eine Volksversicherung für alle, die in der Schweiz arbeiten, unabhängig von der Farbe des Passes. Und sie ist eine Volksversicherung, die für einen sozialen Ausgleich sorgt. Bei der AHV sind alle gleich viel wert.
Gleichheit in der Vielfalt
Das fundamentale Prinzip der Gleichheit ist das Grundprinzip der Demokratie. Die Gleichheit in der Vielfalt. Um solche elementaren Grundsätze geht es heute wieder.
Der 1. Mai steht für die Solidarität. Für eine Solidarität, die nicht an den nationalen Grenzen Halt macht. Dies gilt gerade in diesem Jahr auch für die Solidarität mit den Menschen in den südeuropäischen Ländern, die von Massenarbeitslosigkeit und einer hier unvorstellbaren Verarmung geplagt werden. Sie sind Opfer einer katastrophalen Wirtschaftspolitik, einer Wirtschaftspolitik, die unter Ausschaltung der Demokratie von den Finanzmärkten diktiert wird. Von einem Finanzsektor, der mit seinen Missbräuchen die Krise ja erst herbeigeführt hat.
Der 1. Mai steht für eine soziale und demokratische Alternative zu diesen antisozialen Fehlentwicklungen. Und er steht für die gewaltige Kraft der Solidarität. Sie ist heute so nötig wie schon lange nicht mehr.
Es lebe der 1. Mai!
Paul Rechsteiner, 17. April 2013
Bisher gab es in der Schweiz im privaten Arbeitsrecht keine Sozialplanpflicht, wo sie nicht in Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen war. Diese Lücke belohnte rücksichtslose Konzerne, die zur Gewinnmaximierung Arbeitsplätze abbauen oder Betriebe schliessen, alles nach dem Motto: Die Gewinne privat – die Kosten dem Staat.
Weil nach dem Ständerat jetzt auch der Nationalrat der Sozialplanpflicht als Gegenstück zur arbeitsrechtlichen Erleichterung von Unternehmenssanierungen zustimmte, ist die Verankerung der Sozialplanpflicht im Schweizer Arbeitsrecht unmittelbar in Reichweite. Auch wenn die Pflicht vorläufig nur für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt, ist das beim massiven Widerstand der Wirtschaftsverbände doch ein bemerkenswerter Fortschritt.
Die Erfolgsgeschichte begann mit einer arbeitsrechtlichen Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) zum Thema Sozialpläne im Jahre 2002. Eine darauf folgende Eingabe des SGB beim Justiz- und Polizeidepartement und ein Gespräch mit der seinerzeitigen Bundesrätin Metzler führten dazu, dass die Arbeiten im Departement endlich an die Hand genommen wurden. Hilfreich war dabei, dass der Nationalrat bereits 1997 mein Postulat 97.3095 zur Sozialplanpflicht überwiesen hatte. Die verwaltungsinternen Arbeiten waren weit fortgeschritten, als Ruth Metzler abgewählt und Christoph Blocher neuer Justizchef wurde. Seine erste Tat war, das Projekt sogleich wieder zu versenken. Die Abwahl Blochers vier Jahre später war auch bei diesem Thema ein Segen.
In Gesprächen mit seiner Nachfolgerin Evelyne Widmer-Schlumpf gelang es, die pfannenfertige Vorlage wieder loszueisen, diesmal in einem widrigen politischen Klima als Kompensation zu arbeitsrechtlichen Erleichterungen von Unternehmenssanierungen im Konkurs- oder Nachlassfall. Simonetta Sommaruga gebührt schliesslich das Verdienst, das wegen des geschlossenen Widerstands von Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband von den meisten zunächst als chancenlos beurteilte Projekt durch die Klippen der Parlamentsberatung gelotst zu haben.
Die Geschichte des zehn-, ja fünfzehnjährigen Auf und Ab lehrt, dass am Schluss nicht die Rückschläge und Niederlagen, sondern die Fähigkeit und Hartnäckigkeit zählen, trotz Rückschlägen wieder anzutreten und neue Möglichkeiten im geeigneten Zeitpunkt zu nutzen.
Paul Rechsteiner, 25. März 2013
Wieder einmal ein kleiner Sessionsrückblick abseits von medial transportierten Themen.
Unbemerkt von der öffentlichen Wahrnehmung wurde das Kapitel «nachrichtenlose Vermögen» parlamentarisch endgültig abgehakt. Neu gehen diese Vermögen am Schluss auf den Bund über. Dagegen ist nichts einzuwenden. Stossend bleibt der definitive Rechtsverlust nach fünfzig Jahren, dies im Gegensatz zum angelsächsischen Recht. Alle Hinweise darauf, dass diese Frist gerade bei den Vermögen jüdischer Opfer des Nationalsozialismus zu kurz gewesen wäre und die Betroffenen um ihre Ansprüche geprellt hätte, nützten nichts. Die Geschichts- und Bewusstlosigkeit bei diesem Thema ist enorm, auch wenn seit der Publikation der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg («Bergier-Kommission») nicht einmal fünfzehn Jahre verstrichen sind. Im Ständerat blieb ich bei der Schlussabstimmung mit meiner Gegenstimme allein. Im Nationalrat stimmte immerhin Links-Grün geschlossen dagegen.
Bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) waren es nicht wie bei den «nachrichtenlosen Vermögen» die Banken, sondern einmal mehr die Versicherungen, die den Kurs der geschlossenen bürgerlichen Fraktionen bestimmten. Das VVG ist eines der ältesten und überholtesten Gesetze überhaupt, das den Versicherungen fast alle Freiheiten – und den Versicherten nur wenige Rechte – belässt. Fünfzehn Jahre lang wurde an einer Totalrevision gearbeitet. Es gab eine Expertenkommission, ein Vernehmlassungsverfahren, wiederholt wurden Konzessionen an die stark beteiligten Versicherungen gemacht. Noch eine Woche vor der Behandlung der bundesrätlichen Botschaft in der Wirtschaftskommission des Nationalrates gab es ein Treffen der zuständigen Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf mit dem Versicherungsverband. Dieser sicherte der Bundesrätin zu, jene Punkte, in denen noch abweichende Ansichten bestanden, würden in der Detailberatung des Gesetzes demokratisch diskutiert.
An der entscheidenden Sitzung der Wirtschaftskommission wurde ein sonst der Kommission nicht angehörender Basler Nationalrat namens Markus Lehmann (CVP), seines Zeichens Versicherungsbroker, überraschend eingewechselt. Sein von den geschlossenen bürgerlichen Vertretern unterstützter Rückweisungsantrag an den Bundesrat war, wen wundert es, aus dem Stand erfolgreich. Dasselbe geschah, abseits der medialen Wahrnehmung, im Nationalrat und letzte Woche im Ständerat. Fünfzehn Jahre Arbeit für die Katz’ – weil die Vorschläge den Versicherungen nicht passen! Sie wollen weiterhin völlig freie Hand behalten. Die Folgen haben die Versicherten zu tragen. Beispielsweise bei den Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung, zu denen auch die Taggeldversicherung bei Krankheit gehört. Diese ist bis heute keine Sozialversicherung, sondern eine gewinnorientierte Privatversicherung mit allen negativen Folgen für die betroffenen Lohnabhängigen. Die fehlende Taggeldversicherung bleibt die schwerwiegendste Lücke des schweizerischen Sozialstaats.
In der Session gab es aber auch Erfreuliches. Bei verschiedenen Geschäften bestätigte sich von neuem, wie knapp die Mehrheitsverhältnisse im Ständerat seit den letzten Wahlen bei manchen Themen geworden sind. In der Krankenversicherung schaffte die Vorlage für eine bedarfsabhängige Zulassungsbeschränkung von Ärzten in der ersten Runde eine knappe Mehrheit. Dies entgegen einer gegenteiligen Mehrheit in der Kommission. Und auch zu meiner Überraschung scheiterte der Gripen in einer ersten Runde an der Ausgabenbremse. Das Rüstungsgeschäft, das damit aber nicht vom Tisch ist, bleibt für Überraschungen gut.
Die können wir auch weiterhin brauchen.
Paul Rechsteiner, 7. März 2013
Die Auseinandersetzung um die Altersvorsorge kommt in den nächsten zwei, drei Jahren in eine entscheidende Phase. Wir haben zehn Jahre mit einem Innendepartement unter zwei FDP-Bundesräten hinter uns (Couchepin und Burkhalter). Es logicalhealthalternatives.com waren für die Altersvorsorge negative, verlorene Jahre, geprägt von ständigen Angriffen auf die AHV und von der fixen Idee des Sozialabbaus.
In diesen Jahren ist es der SP und den Gewerkschaften gelungen, die Heraufsetzung des Rentenalters zu verhindern, Rentensenkungen im Obligatorium der 2. Säule zu blockieren und die Verschlechterung des Teuerungsausgleichs bei der AHV zu verhindern. Das alles mit erfolgreichen Referenden und erdrückenden Mehrheiten an der Urne. Einen realen Fortschritt aber gab es nicht, weder bei der AHV noch bei den Pensionskassen. Heute sind die Renten der zweiten Säule massiv unter Druck, durch Sanierungsbeiträge und Zinssenkungen vor allem ausserhalb des Obligatoriums.
Mit Alain Berset ist jetzt an der Spitze des zuständigen Departementes des Innern eine neue Ära eingeläutet worden. Endlich werden die Renten der ersten und zweiten Säule wieder im Zusammenspiel behandelt, so wie es unsere Bundesverfassung vorschreibt: «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» lautet das verfassungsmässige Leistungsziel der Altersvorsorge. Mit den Renten der AHV und der Pensionskasse soll man im Alter anständig weiterleben können. Leider wird dieses Ziel nur teilweise erreicht.
Illusionen sind freilich nicht am Platz. Die Agenda des Departementes Berset in der Altersvorsorge ist nicht automatisch eine soziale Agenda. Es ist und bleibt die Agenda des mehrheitlich bürgerlichen Bundesrates. Die vielen negativen Punkte springen ins Auge: Heraufsetzung des Frauenrentenalters, Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen, auf gut deutsch Rentensenkungen, und – etwas vom Schlimmsten – die Gefahr der Blockierung des Teuerungsausgleichs bei der AHV über einen Automatismus. Was vermeintlich harmlos als «Schuldenbremse» bei den Sozialversicherungen daherkommt, ist in Tat und Wahrheit nichts anderes als eine Tarnkappe für die Verschlechterung der AHV-Renten mit längerfristig massiven Folgen.
Nötig ist jetzt ein Reformprozess, der der grossen Mehrheit der Bevölkerung etwas bringt. Aus dem Bundeshaus können wir nichts Gutes erwarten. Wir müssen das Heft selber in die Hand nehmen. Das ist der Grund für die neue Volksinitiative AHVplus, die eine entscheidende Wende in der Rentenpolitik bringen soll. Weshalb ein Zuschlag von 10% zur AHV-Rente? Rentenverbesserung bei den Pensionskassen sind im Moment illusorisch. Es muss schon als Erfolg gewertet werden, wenn weitere Verschlechterungen abgewehrt werden können. Hingegen gibt es bei der AHV Spielräume. Die erste Säule ist solid finanziert und enorm leistungsfähig. Aber auch hier gibt es einen Nachholbedarf zum Niveau der Löhne. Seit der letzten Anpassung an das Lohnniveau ist es nun über 30 Jahre her. Genau darum braucht es einen Zuschlag von 10%, damit die AHV-Renten mit der wirtschaftlichen Entwicklung wieder Schritt halten.
Ein Zuschlag von 10% auf die AHV-Renten ist für alle mit unteren und mittleren Einkommen substanziell. 10% heisst konkret rund 200 Franken pro Monat mehr für Alleinstehende, sprich gegen 2‘500 Franken im Jahr. Bei den Ehepaaren sind es rund 350 Franken im Monat und über 4‘000 Franken im Jahr. Natürlich muss diese Verbesserung finanziert werden. Was etwas wert ist, kostet auch etwas. 10% sind rund 3,5 Milliarden im Jahr. Aber bei der AHV kommt diese Rentenverbesserung für die unteren und mittleren Einkommen viel günstiger als bei den Pensionskassen und erst recht um ein Vielfaches günstiger als bei den privaten Versicherungen. Umgerechnet auf Lohnprozente oder besser Lohnpromille sind das 0,5% für Arbeitnehmende und 0,5% für die Arbeitgeber. Das ist ein sensationelles Preis-Leistungsverhältnis für einen markanten sozialen Fortschritt.
Es gäbe auch andere Finanzierungsquellen als Lohnpromille. Käme die Erbschaftssteuer durch, so wäre der grössere Teil der Mehrkosten finanziert. Nicht anders bei der Tabaksteuer: Käme diese endlich voll der AHV zugute, dann würde allein dies mehr als 2,2 Milliarden Franken einspielen. So massiv schenkt es ein, wenn ein Päckli Zigaretten inzwischen über 8 Franken kostet. Zwei Drittel der Kosten für AHVplus wären auf einen Schlag finanziert, wenn die Tabaksteuer nur in die AHV-Kasse und nicht zuerst in den Bundeshaushalt fliessen würde.
Die AHV ist das Herz unseres Sozialstaats und ein grossartiges Werk der Solidarität zwischen den Generationen. Sie ist nicht nur wichtig für die Älteren, sondern genauso für die Jüngeren. Dank der AHV müssen die Jüngeren, die das Geld in diesen Jahren für sich und ihre Familien brauchen, nicht für eine extrem teure private Altersvorsorge sparen. Eine gute AHV hilft den Älteren und den Jungen gleichermassen. Und sie steht mit für das Beste der Schweiz. Nichts sorgt so sehr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wie die AHV. Sie ist das Symbol für die soziale Schweiz.
Paul Rechsteiner, 1. März 2013
Mit der Botschaft des Bundesrates an das Parlament vom Januar 2013 kommt die Mindestlohninitiative («Für den Schutz fairer Löhne») in die nächste wichtige Phase. Es ist bemerkenswert, wie konsequent die Landesregierung am realen Problem zu tiefer Löhne vorbeischreibt. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass in der Schweiz bei mehr als 400‘000 Erwerbstätigen der Lohn trotz Vollzeitjob kaum zum Leben reicht. Er zieht aber keine Konsequenzen, welche die Lage dieser Personen konkret verbessern würde. Stattdessen will er von Mindestlöhnen partout nichts wissen und hält der Mindestlohninitiative die Sozialpartnerschaft entgegen. Dabei übersieht er, dass die Initiative schwergewichtig die Gesamtarbeitsverträge fördert. Der gesetzliche Mindestlohn greift nur dort, aber immerhin dort, wo sich Arbeitgeber der Sozialpartnerschaft verweigern.
Mindestens 437’000 Personen mit Tieflohn
Weil sich der Bundesrat aus ideologischen Gründen weigert, der Tieflohnproblematik ins Auge zu sehen, sah sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund veranlasst, das Ausmass des Problems durch die Universität Genf analysieren zu lassen. Der erschreckende Befund lautet, dass in der reichen Schweiz mindestens 437‘000 Lohnabhängige zu einem Tieflohn arbeiten müssen, der kaum zum Leben reicht. Eine weniger zurückhaltende Schätzung kommt auf über 500‘000 Betroffene.
Über 144‘000 davon verfügen über eine abgeschlossene Berufslehre. Eine Berufslehre ist also keine Garantie mehr für eine Stelle mit einem anständigen Lohn. Das müsste allen schwer zu denken geben, welche ihre Augen vor den sozialen Realitäten nicht einfach verschliessen. Die Mindestlohninitiative würde die Lebenslage von Hunderttausenden von Lohnabhängigen und ihrer Familien verbessern, direkt für jene, welche trotz Vollzeitarbeit weniger als 4‘000 Franken pro Monat verdienen, und indirekt für alle mit bescheideneren Löhnen, weil ein Mindestlohn von 4‘000 Franken pro Monat auch die Einkommen jener positiv beeinflusst, die heute über diesem Mindestwert liegen.
Dabei bleibt es aber nicht. Wer die Berufslehre zu Recht als Rezept für die produktive Schweizer Wirtschaft preist, der kann sich der Einsicht nicht verschliessen, dass es keine bessere Aufwertung der Lehre gibt als die Perspektive, nach der Lehre auch anständig zu verdienen. Es muss beispielsweise möglich sein, nach abgeschlossener Berufslehre auch eine Familiengründung ins Auge zu fassen. Das ist nicht möglich, solange der Lohn trotz abgeschlossener Berufslehre kaum zum Leben reicht.
Frauen besonders betroffen
Kommt dazu, dass es keine wirksamere Antwort auf die Lohndiskriminierung gibt als anständige Mindestlöhne. Nicht existenzsichernde Löhne sind zu einem grösseren Teil Frauenlöhne. Trotz qualifizierter Arbeit sind im Detailhandel viele Frauen zu Löhnen beschäftigt, die jeder Beschreibung spotten. Dass ihre Arbeitgeber beispielsweise bei Schuh- oder Kleiderketten Milliardäre sind, zeigt den Zynismus einer politischen Haltung, welche die Ursachen krasser Lohnungleichheit nicht wahrhaben will. Die Schweiz hinkt in Sachen Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern dem Verfassungsauftrag weit hinterher. Ohne Mindestlöhne wird sich daran auch in den nächsten Jahren nichts nachhaltig ändern.
An der Mindestlohninitiative wird sich entscheiden, wie sich die Schweiz in den kommenden Jahren lohnpolitisch weiterentwickelt. Werden weiterhin vor allem die Hoch- und Höchstlöhne profitieren? Oder gibt es endlich eine Korrektur zugunsten der unteren und mittleren Einkommen? Die Mindestlohninitiative sorgt dafür, dass sich die Arbeit auch in den unteren Lohnsegmenten wieder lohnt.
Paul Rechsteiner, 11. Februar 2013
Ein jetzt publiziertes Urteil des Bundesgerichts vom letzten Oktober wirft hohe Wellen (Urteil 2C_828/2011 vom 12.10.12). Das höchste Schweizer Gericht hat über Fall eines jungen Mannes geurteilt, der hätte ausgewiesen werden sollen, nachdem er praktisch sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Ausweisung gutgeheissen. Die SVP ist «schockiert» und droht mit einer neuen Volksinitiative, die dafür sorgen soll, dass das Schweizer Landesrecht dem Völkerrecht (sprich der Europäischen Menschenrechtskonvention) immer und in jedem Fall vorgehen soll. Der heldenhafte Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri betont eilfertig, dass er sich «zwar liebend gerne für die Rechtspraxis des Bundesgerichts einsetzen» würde. Weil die Ausschaffungsinitiative aber vom Volk angenommen worden sei, bestehe seine «Mittelposition» darin, dass man den Volkswillen möglichst weitgehend berücksichtigen müsse, auch wenn dadurch das Völkerrecht geritzt werde. Die NZZ schliesslich wirft dem Bundesgericht eine «einseitige Sichtweise» vor. Aus innenpolitischer Sicht sei der «grundsätzliche Vorrang des Völkerrechts nicht immer befriedigend».
Worum geht es konkret? Ein junger Thurgauer mit mazedonischer Staatsangehörigkeit, der als Siebenjähriger im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen war, wurde wegen eines Drogendelikts zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Die Thurgauer Behörden verfügten deshalb die Ausweisung aus der Schweiz und beriefen sich dabei auch auf die Ausschaffungsinitiative. Das Bundesgericht entschied nun aber zugunsten des jungen Thurgauers mit mazedonischer Staatsangehörigkeit und hob die Ausweisung auf. Es hält fest, dass die Verfassungsbestimmung, die durch die Ausschaffungsinitiative verankert wurde, den übrigen Verfassungsbestimmungen und vor allem den international verankerten Menschenrechten nicht vorgeht. Die Ausweisung verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Privat- und Familienleben schützt.
Der Entscheid des Bundesgerichts liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung und vor allem auf der Linie der verfassungsrechtlichen Ordnung, die ausdrücklich vorschreibt, dass nicht nur die Gesetze, sondern auch das Völkerrecht für das Bundesgericht massgebend sind (Art. 190 BV). Es gibt nämlich gute Gründe dafür, dass die international verankerten Menschenrechte dem «gewöhnlichen» Verfassungsrecht vorgehen. Zu diesem «gewöhnlichen» Verfassungsrecht gehören auch grundrechtswidrige Bestimmungen wie der Ausschaffungsartikel oder das Minarettverbot. Zu denken gibt , dass diese gut verankerte und begründete verfassungsrechtliche Ordnung durch Leute wie Kurt Fluri, den FDP-Sprecher in staatspolitischen Fragen, und durch die NZZ-Kommentatorin in Frage gestellt wird.
Das Problem liegt nicht beim verfassungsmässig verankerten Vorrang der völkerrechtlich garantierten Menschenrechte, sondern bei den Konzessionen, die einst staatstragende Kreise immer wieder an die SVP machen. Wäre die Ausschaffungsinitiative nicht von der SVP, sondern von den Schweizer Demokraten lanciert worden, so wäre sie vom Parlament für ungültig erklärt worden. Genau gleich, wie das mit der Initiative der Schweizer Demokraten für eine «vernünftige Asylpolitik» in den Neunzigerjahren geschehen war. Weil der Ausschaffungsparagraph nun aber in der Verfassung steht, sind die übrigen Prinzipien der Verfassung, und insbesondere der transnational verankerte Menschenrechtsschutz, deswegen nicht hinfällig geworden. Wesentlich ist, dass diesen Grundrechten in der Praxis auch offensiv Nachachtung verschafft wird, statt der SVP ständig neue Konzessionen zu machen.
Das Bundesgericht hat mit dem Entscheid vom 12. Oktober 2012 jetzt einen wichtigen Schritt gemacht. Gefragt sind nun aber der Bundesrat, das Parlament und die öffentliche Debatte. Mit der sogenannten «Durchsetzungsinitiative» treibt die SVP den Widerspruch zu den Grundrechten und zur Europäischen Menschenrechtskonvention auf die Spitze. Statt billiger Konzessionen braucht es nun klare Positionen. Geht es um den Konflikt zwischen Menschenrechten und Grundrechtsverletzungen, erträgt es keine «Mittelposition». Das ist eine entscheidende Frage für Zukunft der demokratischen Schweiz. Denn die Verteidigung der Grundrechte ist die Voraussetzung einer lebendigen Demokratie.
Paul Rechsteiner, 10. Januar 2013
Mit schöner oder besser unschöner Regelmässigkeit werden wir von Banken, Privatversicherungen und Wirtschaftsverbänden mit Panikszenarien eingedeckt, die uns mit haarsträubenden Annahmen weismachen wollen, dass die AHV demnächst dem Untergang geweiht sei. Den Vogel abgeschossen haben in den Wochen vor dem Jahreswechsel wieder einmal die UBS bzw. deren Chefökonom und noch krasser das Institut für Versicherungswirtschaft an der HSG, das neue Löcher von 100 Milliarden geortet haben will; selbstverständlich nicht bei Grossbanken und Versicherungen, sondern bei den Sozialwerken. Mit den Profitinteressen der Privatversicherungen haben die breit transportierten Horrorbotschaften natürlich rein gar nichts zu tun; die famosen Verfasser der Traktate geben vor, einzig im «Interesse künftiger Generationen» zu sprechen.
Schon die Gründung der AHV vor 65 Jahren musste gegen den Widerstand der Privatversicherer erkämpft werden – sie fürchteten um ihr Geschäftsfeld. Aber bis heute gibt es keine Versicherung, die solider finanziert wäre als die AHV. Und für die breite Bevölkerung kostengünstiger bessere Leistungen erbringen würde. Dies dank eines so einfachen wie effizienten Rezepts: Alle zahlen Beiträge auf dem vollen Erwerbseinkommen, auch wenn sie Millionen kassieren. Die Renten aber sind plafoniert: auf maximal 2‘340 Franken für Alleinstehende und 3‘510 Franken für Ehepaare. Diese Grundsätze sind dafür verantwortlich, dass die AHV bis heute schwarze Zahlen schreibt, auch wenn die Lebenserwartung stark zugenommen hat.
Gefahr droht den AHV-Finanzen in Tat und Wahrheit von ganz anderer Seite. Weil die von Bundesrat Merz unter Irreführung des Stimmvolks durchgedrückte Unternehmenssteuerreform Ausschüttungen an Grossaktionäre begünstigt, drohen auch der AHV grössere Ausfälle, denn auf Dividenden müssen keine AHV-Beiträge bezahlt werden. Und auch der heutige Bundesrat plant einen Coup auf Kosten der AHV-Kasse. Er hat nämlich angekündigt, die IV-Schuld, die er beim AHV-Fonds parkiert hat, statt wie abgemacht mit 2% nur noch mit 1% verzinsen zu wollen. Welcher Hypothekenschuldner könnte sich so etwas erlauben?
Wem die AHV am Herzen liegt, der muss sie vor Raubzügen schützen, auch gegenüber der Bundeskasse. Hier liegt vieles im Argen. Es ist noch nicht sehr lange her, dass ein Paket Zigaretten 2.50 oder 3 Franken kostete. Inzwischen sind wir bei 8 Franken. Wegen der enormen Aufschläge der Tabaksteuer zahlt heute jemand, der pro Tag ein Päckli raucht, pro Jahr Fr. 1‘500.- an Steuern. Die Raucher glauben, dass dies wenigstens der AHV zu Gute kommt. Aber weit gefehlt: Weil der Bund die Tabaksteuer mit dem Bundesbeitrag verrechnet, profitiert davon einzig die Bundeskasse – und über die Steuersenkungen die Reichen. Alles in allem entlastet sich der Bundeshaushalt heute mit rund 3 Milliarden Franken bei der AHV; und weitere Ausfälle von einer halben Milliarde drohen.
Wer also etwas für die AHV-Finanzen tun will, der muss dafür sorgen, dass die AHV das bekommt, was ihr zusteht.
Weiterführende Informationen finden sich in den Referaten zur Jahresmedienkonferenz des SGB: hier.
Paul Rechsteiner, 13. Dezember 2012
Das Erfreuliche zuerst: Mit den Beschlüssen des Ständerats sind in der Wintersession die Weichen für die Bahnzukunft der Schweiz richtig gestellt worden. Erstens führen die 6,4 Milliarden Franken, die in der ersten Etappe bis 2025 investiert werden, zu Ausbauten in den wichtigen Regionen quer durch die Schweiz und nicht nur in den Zentren. Zweitens wird mit dem neuen Bahninfrastrukturfonds eine stabile Finanzierung geschaffen, die unabhängig von den Launen des politischen Alltags ist. Sie sichert sowohl die Investitionen als auch den Unterhalt.
Die Initianten der «Volksinitiative für den öffentlichen Verkehr» (so genannte «VCS-Initiative») können für einmal ediblearrangements.com zufrieden sein. Sie haben viel erreicht. Der Gegenvorschlag, nämlich die vom Ständerat beschlossene Vorlage, geht weit über die Initiative hinaus. Das ist das Optimum, was mit einer Volksinitiative überhaupt erreicht werden kann.
Für einen maximalen Umsteigeeffekt auf den umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr braucht es aber nicht nur ein attraktives Verkehrsangebot. Ebenso wichtig sind erschwingliche Preise. Und hier wird mit den ständig neuen Preisrunden eine Schwelle erreicht, die für viele an der Grenze des Erträglichen liegt. Bahnfahren darf für die breite Bevölkerung nicht zum Luxus werden.
Neuerdings überbieten sich nicht nur die Wirtschaftsverbände, von denen seit Jahren zu diesem Thema nichts Gescheites zu hören ist, mit immer neuen Forderungen nach einem teureren öffentlichen Verkehr. Auch von der sogenannten Wissenschaft kommen seit einiger Zeit oft keine erhellenden Erkenntnisse mehr, sondern bloss noch Provokationen. Den Vogel abgeschossen hat ein Professor Laesser von der Universität St.Gallen, der den Preis von 10‘000 Franken für ein GA in die Welt gesetzt hat. Auch wenn dieser Preis nachher nur für die 1. Klasse gemeint war, ist ihm die Provokation mit der Forderung nach höheren Kosten für die Benutzer voll gelungen, wurde er dafür doch medial breit abgefeiert. Der Clou der Geschichte: Prof. Laesser führt das von den SBB finanzierte «SBB Lab» an der HSG, das Zukunftsideen für den Verkehr entwickeln soll, in Tat und Wahrheit aber nichts anderes als den ideologischen Einheitsbrei der Liberalisierung verbreitet. Schlussendlich heisst das nichts anderes, als dass wir auch noch dafür zahlen dürfen, dass wir vom «SBB Lab» für dumm verkauft werden.
Immerhin zeigt die jüngere Vergangenheit, dass die Bahnpolitik in der Schweiz vorläufig weder von den Wirtschaftsverbänden noch von HSG-Professoren gemacht wird. Eine attraktive und erschwingliche Bahn hat in der Bevölkerung solide Mehrheiten. Wir müssen dafür sorgen, dass das so bleibt, bei der Infrastruktur und den Preisen.
Rede anlässlich der Vernissage der Ausstellung «Verdingkinder reden» vom 23. November 2012 im Historischen Museum St.Gallen
Paul Rechsteiner, 23. November 2012

«Zwischen Sehnsucht und Schande»: So heisst das eben erschienene Buch über das Schicksal der Anna Maria Boxler, das ich am vergangenen Wochenende in einem Zug durchgelesen habe. Es ist die unendlich traurige Geschichte einer vitalen und lebenszugewandten Frau, die das Pech hatte, Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Stigma des unehelichen Kindes einer armen Fädlerin geboren worden zu sein. Die uneheliche Geburt, verbunden mit der schweren Armut und dem weiblichen Geschlecht: Diese drei Eigenschaften verbanden sich zu einem unentrinnbaren Verhängnis.
Grosse Teile der Geschichte spielen im Kanton St.Gallen, in Gams, wo Anna Maria Boxler geboren wurde, in der Stadt St.Gallen, in Nesslau, wo die Gemeindebehörden ihr Schicksal bestimmten, weil ihr erster Ehemann dort heimatberechtigt war. Sie kam in die Strafanstalt St.Jakob und in die Anstalt Bitzi, wo sie nach der Scheidung administrativ versorgt wurde, ohne jedes Delikt. Sieben von neun Kindern wurden Anna Maria Boxler weggenommen, ins Kinderheim gesteckt und verdingt.
Die zweite Hälfte des Lebens verbrachte sie im Thurgau, weil ihr zweiter Ehemann dort heimatberechtigt war, auch er wie der erste mausarm und zudem nach einem Arbeitsunfall schwer angeschlagen. Auch im Thurgau ein einziger Leidensweg von Armut und behördlicher Gängelung, bis ihr der etwas menschlichere Umgang im «roten» Arbon und schliesslich die Einführung der AHV bis zum Lebensende in den sechziger Jahren etwas Luft verschafften.
Die Entdeckung des Schicksals von Anna Maria Boxler ist fast so dramatisch wie ihre Geschichte selbst. Es steht beispielhaft für das, was uns mit dieser Ausstellung und heute Abend beschäftigt. Als eines ihrer Kinder in hohem Alter starb – es war Anna Maria Boxler gleich nach der Geburt weggenommen und in Nesslau im Heim versorgt worden –, erfuhr ihr Enkel aus der dürren amtlichen Mitteilung plötzlich, dass er einen ihm unbekannten Onkel gehabt hatte. Das brachte ihn auf die Spur der Grossmutter, von der er vorher nie etwas gehört hatte. Sein früh verstorbener Vater, auch er ein Verdingkind, hatte über seine Geschichte und Herkunft geschwiegen, aus Scham oder Schmerz, wir wissen es nicht. Der Zufall, diesmal ein glücklicher, wollte und will es nun, dass dieser Enkel ein sozialgeschichtlich orientierter Historiker ist, Heinz Looser. Er wurde in verschiedenen Archiven fündig wurde und schrieb zusammen mit seiner Frau Lisbeth Herger, einer preisgekrönten Journalistin, dieses unglaubliche Buch «Zwischen Sehnsucht und Schande». La réalité dépasse la fiction, wieder einmal: Die Realität ist stärker als alles Erfundene. Was Heinz Looser in den Akten gefunden hat, zeigt für einmal nicht nur die Sichtweise der Behörden. Weil es in den Vormundschaftsakten Briefe von Anna Maria Boxler gibt, spürt man ihre Vitalität und Widerständigkeit, die bei der oft aussichtslosen Lage, in der sie sich befand, verblüfft. Sie zeigen auch ihre Intelligenz und Sprachkraft, fehlender Bildung zum Trotz.
Das lange verdrängte, vergessene, unterdrückte Schicksal der Verdingkinder – es sind mehr als man annehmen würde – ragt mitten in unsere Zeit hinein. Viele Betroffene, ihre Angehörigen, ihre Nachkommen getrauen sich bis heute nicht zu sprechen. Bleischwer lasten die Scham, die Schande und das Schweigen auf ihren Seelen. Weil viele von ihnen das, was ihnen widerfahren ist, als persönliches Verhängnis erlebt haben, obschon es nackte gesellschaftliche Gewalt und grosses kollektives Unrecht war.
Die Ausstellung über die Verdingkinder in der Schweiz schlägt hier eine Bresche und öffnet neue Horizonte. In jeder Gesellschaft ist es entscheidend, worüber man spricht und worüber man schweigt. Das Bewusstsein funktioniert zentral über die Sprache. Wenn man über etwas nicht spricht, kann man es auch nicht einordnen, begreifen. Auch Machtstrukturen, Machtverhältnisse funktionieren über die Sprache und über das Schweigen.
Die Ausstellung zeigt elementare Bilder und elementare Texte über die real existierende Schweiz der zweiten Hälfte des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, an denen man nicht vorbeikommt. Und sie sind nur die Spitze des Eisbergs. Es lässt einen frieren, wenn das ehemalige Verdingkind Max Schmid sagt: «Der Körper könnte sich vielleicht an die Schläge gewöhnen, aber die Seele gewöhnt sich nie daran.» Der Satz verweist auf die massive und alltägliche Gewalt an vielen verdingten Kindern, offenbart aber gleichzeitig das Gefühl eines tief empfundenen Unrechts. Das steht am Beginn der Auflehnung gegen das ungerechte Schicksal.
Es gibt eine dunkle Geschichte der Schweiz, einem Land, das stolz ist auf Freiheit und Demokratie. Die Verdingkinder gehören zu dieser dunklen Geschichte.
Deshalb ist es entscheidend, dass die Tabus endlich gebrochen werden, solange noch Menschen leben, die das selber erlebt haben. Die Wanderausstellung ist ein Anfang. Aber eigentlich gehört das Thema Verdingkinder ins Landesmuseum, als elementarer Teil der Sozialgeschichte unseres Landes. Weshalb das Landesmuseum sich bisher diesem Anliegen verschlossen hat, ist schwer zu verstehen. Wer einmal das Bild der eingespannten Verdingkinder gesehen hat, die eine Walze über einen Acker ziehen, an der Stelle von Arbeitstieren, der wird es nicht wieder vergessen. Es gibt Bilder, die mehr sagen als Worte, und Ausstellungen, die sich durch Bücher nicht ersetzen lassen. Die Ausstellung über Verdingkinder gehört dazu.
Und es braucht politische Antworten, beim Bund und auf der Stufe der Kantone. In jüngster Zeit – erst in jüngster Zeit – ist einiges in Bewegung gekommen. Auch dank der Frauen und Männer, die hinter dieser Ausstellung stehen. Wenn nicht alles täuscht, dann wird es im kommenden Jahr erstmals zu einem offiziellen Gedenkanlass für Heim- und Verdingkinder unter Beteiligung des Bundesrates kommen.
Eine interessante Entwicklung hat sich jetzt bei den so genannt «administrativ Versorgten» ergeben, Menschen, die ohne Delikt und ohne Gerichtsurteil in Gefängnissen und Anstalten eingesperrt wurden, ein skandalöser und menschenrechtswidriger Missstand, der erst mit der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention abgestellt wurde. Bei jungen Frauen konnte beispielsweise eine uneheliche Geburt genügen, dass sie für ein Jahr oder länger nach Hindelbank kamen. Die Administrative Versorgung und das Verdingkindwesen überschneiden sich, wie das Beispiel von Anna Maria Boxler illustriert.
Am Beginn des Kampfs für Gerechtigkeit für die administrativ Versorgten stand, noch nicht lange ist es her, eine Gruppe von betroffenen Frauen – vielleicht nicht von ungefähr waren es Frauen und nicht die nicht weniger stark betroffenen Männer. Ein erstes Ergebnis war ein Gedenkanlass in Hindelbank unter Beteiligung der damaligen Justizministerin Evelyne Widmer-Schlumpf mit einem grossen medialen Echo. Inzwischen ist der Prozess im Kampf um Gerechtigkeit ein grosses Stück weiter. Aufgrund einer Parlamentarischen Initiative hat die zuständige Nationalratskommission nun ein Rehabilitierungsgesetz ausgearbeitet. Dieses ist vor wenigen Tagen, am 12. November 2012, in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar. Kommt das Gesetz zustande, würde zum ersten Mal das Unrecht der administrativen Versorgung formell anerkannt.
Wermutstropfen des Entwurfs bleibt, dass auf Bundesebene keine Entschädigung und überhaupt keine finanziellen Leistungen vorgesehen sind, ansonsten keine politische Mehrheiten möglich wären. Wird der Entwurf zum Gesetz, so bringt er über die Anerkennung des Unrechts hinaus dennoch substanzielle Fortschritte. Zu denken ist etwa an den unbedingten Anspruch der Betroffenen oder, wenn sie nicht mehr leben, ihrer Angehörigen, auf Zugang zu den Akten statt unendlicher bürokratischer Hürdenläufe. Oder, fast noch wichtiger, die Verpflichtung des Staates, eine offizielle, aber unabhängige Aufarbeitung der Geschichte dieser administrativen Versorgungen in die Wege zu leiten. All das sind Voraussetzungen dafür, dass in diesem schwierigen Kapitel Schweizer Geschichte ein neues Kapitel aufgeschlagen werden kann.
Das ist nicht nur nötig, damit den Betroffenen und ihren Nachkommen – leider oft erst postum – endlich ein Stück Gerechtigkeit widerfährt. Sondern auch als Mahnung für die Zukunft. Wer sich mit dem Unrecht auseinandersetzt, das die Verdingkinder, die administrativ Versorgten oder die Zwangssterilisierten erdulden mussten – oft waren es dieselben Menschen in ein und derselben Person, und wer die Augen vor diesem Unrecht nicht verschliesst, der wird auch sensibel für Entrechtungsprozesse in der Gegenwart. Es ist nichts Neues, dass die Armut auch in unserem reichen Land, auf einem anderen Niveau, wieder eine enorme Virulenz gewonnen hat. Auch heute gilt die Feststellung, dass Armut und Ausgrenzung vererblich sind. Ohne die Unterschiede von damals und heute zu verwischen, gibt es auch heute wieder Benachteiligungen und Diskriminierungen von Kindern Unterprivilegierter, die man nur als soziale Gewalt bezeichnen kann. Auch unsere Generationen werden einst daran gemessen werden, welche Zukunftsperspektiven sie den Kindern jener ermöglicht haben, die in der sozialen Stufenleiter unten stehen.
Die Ausstellung ist somit auch eine Herausforderung zum Weiterdenken. Auch wenn sie vorläufig Western union money order im Keller stattfindet – real wie symbolisch –, so ist doch auch in St.Gallen vieles in Bewegung geraten. St.Gallen war ein Kanton mit vielen Verdingkindern, wie auch ein exemplarischer Ort für administrative Versorgungen und Zwangssterilisierungen. St.Gallen ist aber gleichzeitig ein Kristallisationspunkt für eine Neuschreibung der Geschichte von unten. Denken wir etwa an die Reportage von Niklaus Meienberg über den Landesverräter Ernst S., ein Sozialdrama aus St.Gallen, das als Schlüsselwerk der siebziger Jahre mit seinen Folgewirkungen für das Verständnis unserer Geschichte noch nicht angemessen erfasst ist. Das Buch von Heinz Looser und Lisbeth Herger über Anna Maria Boxler steht in dieser Kontinuität und setzt zusammen mit der Ausstellung über die Verdingkinder neue Marksteine. Als Anfang und nicht als Ende eines Prozesses, die Dinge neu und anders zu sehen.
Rede an der Kundgebung der Staatsangestellten vom 15. November 2012 in St.Gallen
Paul Rechsteiner, 15. November 2012
Liebe öffentliche Angestellte
Liebe Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, liebe Angestellte der Spitäler und des Gesundheitswesens
Liebe Polizistinnen und Polizisten
Liebe Lehrerinnen und Lehrer
Liebe Staatsangestellte
Sie leisten wertvolle Arbeit. Sie garantieren die Sicherheit, Sie garantieren unser Gesundheitswesen. Sie sorgen für die Bildung und Erziehung unserer Kinder. Sie sorgen dafür, dass unser Staat funktioniert. Und dass er gut funktioniert, im Interesse aller.
Und trotzdem macht die Mehrheit des Kantonsrates Sie, Euch, die öffentlichen Angestellten, zu Sündenböcken. Die Mehrheit des Kantonsrat meint, dass man Sie beliebig drücken kann: beim Lohn, bei den Arbeitsbedingungen, beim Stress. Immer mehr Druck, immer mehr Stress, und immer weniger Lohn. Immer weniger Respekt!
Damit muss endlich Schluss sein. Wir verlangen endlich wieder mehr Respekt, mehr Anerkennung, mehr Wertschätzung! Die Herren und Damen Kantonsräte täuschen sich, wenn sie glauben, dass die Leute einfach alles schlucken, wenn man auf ihnen herumtrampt!
Es ist doch keine Lösung, dass der Personalmangel in den Spitälern immer grösser wird, weil die Arbeitsbedingungen sich verschlechtern. Und man immer mehr nur noch im Ausland rekrutieren kann, um überhaupt Fachleute zu finden. Es ist doch keine Lösung, dass die Polizistinnen und Polizisten den Berg von Überstunden nicht mehr abbauen können. Und die Sicherheit nur noch gewährleisten können, wenn sie die eigenen Vorschriften verletzen. Es ist doch der Gipfel des Zynismus, wenn der Staat als Sparmassnahme den Lehrlingen und Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern die Schulen vor der Nase zusperrt.
Der Kanton St.Gallen zahlt keine Luxuslöhne. Die meisten haben seit Ewigkeiten keine Anpassungen nach oben mehr erlebt. Und jetzt kommt diese Lohnsenkung von 1,5%. Eine Lohnsenkung ist eine brutale Massnahme, immer und überall. Eine Strafe. Auch als Notmassnahme in Notzeiten. Sind wir denn in Griechenland?
Die Schweiz ist ein reiches Land, ein Land mit einer starken Wirtschaft. Der Kanton St.Gallen war immer ein sparsamer Kanton mit einer schlanken Verwaltung. St.Gallen hat kein Ausgabenproblem. St.Gallen hat ein Einnahmenproblem.
Während vieler Jahrzehnte war St.Gallen ein solid finanzierter Kanton. Mit der Betonung auf «solid finanziert». Die Steuereinnahmen sind plus/minus mit der Wirtschaftsentwicklung gewachsen. Wenn das auch in den letzten 6 bis 8 Jahren so geblieben wäre, gäbe es überhaupt kein Problem. Dann wären wir nicht hier.
Die Finanzprobleme haben eine konkrete Ursache, eine politische Ursache: die massiven Steuersenkungen für die hohen Einkommen und Vermögen und für die Unternehmen in der Grössenordnung von einer halben Milliarde jährlich. Eine halbe Milliarde ist ein Achtel des ganzen kantonalen Haushalts von 4 Milliarden. Wenn dieses Loch, dieses Einnahmenloch nicht gestopft wird, dann wird auch in den nächsten Jahren ein Sparprogramm das nächste jagen. Leistungsabbau, Verschlechterungen für die Bevölkerung, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen. St.Gallen hat Besseres verdient.
Es ist doch obszön, wenn die öffentlichen Angestellten mit Lohnsenkungen für die Steuersenkungen, die Steuerprivilegien der Multimillionäre bezahlen müssen. Wir haben genug davon, dass die Staatsangestellten zu den Sündenböcken der Nation gemacht werden, gleich nach den Asylsuchenden und den Invaliden.
Die Finanzprobleme des Kantons haben eine konkrete Ursache, eine politische Ursache: die verantwortungslose Politik der Mehrheit im Kantonsrat in den letzten Jahren. Dem Kanton St.Gallen ist es doch immer gut gegangen, wenn er sich politisch auf die Interessen der breiten Bevölkerung ausgerichtet hat: die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt, die Förderung des Schul- und Bildungswesens, mit progressiven Steuern für die Privilegierten statt immer neuen Privilegien für die Reichen. Das war so in den Jahrzehnten nach der neuen Kantonsverfassung von 1890, das war so in den Jahrzehnten nach 1950.
Zu dieser Politik des Ausgleichs müssen wir zurückkehren, weg von der kranken Finanzpolitik der letzten Jahre. Wir wollen einen leistungsfähigen Staat im Interesse aller, mit anständig bezahlten öffentlichen Angestellten. Wie sagte Willi Ritschard: «Nur ein starker Staat ist ein sozialer Staat.» Und noch klarer: «Nur die Reichen können sich einen armen Staat leisten.»
Die Mehrheit im Kantonsrat hat den finanzpolitischen Kompass in den letzten Jahren vollkommen verloren. Diese Kundgebung ist eine machtvolle Demonstration dafür, dass sich das ändern muss. Die Bevölkerung hat im Juni, beim Referendum gegen die Kürzung der Ergänzungsleistungen, gesagt, was sie von dieser schäbigen Politik hält: nämlich nichts.
Wenn sie nicht blind und taub sind, dann können die Kantonsräte diese klaren Signale nicht überhören. Die Leute verstehen definitiv keinen Spass mehr.