Frauen und Männer mit tieferen Einkommen verrichten oft harte körperliche Arbeit. Ihre Lebenserwartung ist deutlich tiefer als jene der Hochlohngruppen. Das bezeichnet der Begriff der «Ungleichheit vor dem Tod». Diesen Fakten zum Trotz ist die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung heute, abgesehen von Betrieben und Branchen mit guten Pensionskassen, ein Privileg der hohen und höchsten Löhne. Weit vor allen anderen Branchen liegt der Finanzsektor.
Was bisher verschwiegen wurde: Mit der neuen AHV-Reform (AHV 21) sollen die Bedingungen für die vorzeitige Pensionierung verschlechtert werden. War der Rentenbezug für Frauen bisher ab 62 Jahren möglich, so wird das in Zukunft erst ab 63 Jahren möglich sein.
Damit bricht die AHV-Reform ein altes Versprechen, nämlich die Einführung des flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren für beide Geschlechter. Das Parlament stellt sich mit dieser Verschlechterung der vorzeitigen Pensionierung gegenüber heute auch diametral gegen den Bundesrat, der den flexiblen Renten- und Teilrentenbezug ab 62 Jahren vorgeschlagen hatte.
Was beabsichtigt die bürgerliche Mehrheit mit dieser Verschlechterung zusätzlich zur Heraufsetzung des ordentlichen Frauenrentenalters auf 65 Jahre? Es ist nichts anderes als die Vorbereitung weiterer Rentenalterserhöhungen über 65 Jahre hinaus.
Die neue Ungerechtigkeit ist ein Grund mehr, den Sozialabbau durch die AHV-Reform abzulehnen. Wer im Finanzsektor arbeitet, ist für die vorzeitige Pensionierung nicht auf die AHV angewiesen. Für die Mehrheit mit tieferen und mittleren Löhnen bleibt die Basis der Altersvorsorge aber die AHV. Auch für die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung.