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24. März 2017

Blog

Eine zentrale Weichenstellung

Mit der Altersvorsorge 2020 sollen zum ersten Mal seit 42 Jahren die AHV-Renten verbessert werden. Damit fährt der Zug wieder in die richtige Richtung.



Ich möchte zur Altersvorsorge 2020 zwei zentrale Punkte noch einmal in den Vordergrund rücken. Erstens die Finanzierung der AHV und zweitens die Renten.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Bundesbeitrag an die AHV herabzusetzen. Das hätte die AHV jährlich Hunderte von Millionen Franken gekostet. Gleichzeitig wollte der Bundesrat die Anpassung der AHV-Renten nicht mehr garantieren. Heute werden die Renten regelmässig an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst. Das wäre nicht mehr gewährleistet gewesen.

Diese beiden massiven Verschlechterungen für die heutigen die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner konnten wir im Parlament verhindern. Die Anpassung der Renten bleibt garantiert. Und die Mitfinanzierung der AHV durch den Bund gesichert. Sogar besser als heute. Damit werden die Interessen der heutigen Rentnerinnen und Rentner gewahrt.

Der Rentenzuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner wird von den heute Erwerbstätigen finanziert, nicht von den jetzigen Rentnerinnen und Rentnern. Natürlich hätten wir gerne auch einen Rentenzuschlag für die heutigen Rentner gehabt. Dafür hätte es aber ein Ja zu unserer Initiative AHVplus geben müssen.

Wichtig ist: Die Milliarde, die heute als Übergangsfinanzierung via Mehrwertsteuer in die IV fliesst, kann nur mit dem Ja zur Rentenreform für die AHV gesichert werden kann. Ohne das Ja zur Rentenreform verschwindet diese Milliarde in den Kassen der Unternehmen. Wir wollen diese Milliarde für die AHV. Mit dem Ja zur neuen AHV-Finanzierung muss die Mehrwertsteuer nur ein einziges Mal, nämlich im Jahre 2021, heraufgesetzt werden. Und das um nur 0,3%. Das ist ein einmalig günstiger Preis für eine sichere AHV.

Zum zweiten Punkt, zum Rentenzuschlag von 70 Franken für die Neurentnerinnen und Neurentner, der vom Arbeitgeberverband und von Economiesuisse, von FDP und SVP so verbissen bekämpft wird. Diese Kreise haben immer wieder versucht, diese 70 Franken lächerlich zu machen. Das in einem seltsamen Kontrast zur Drohung, die ganze Reform an die Wand zu fahren und zu versenken, und alles nur wegen dieser 70 Franken. In diesen 70 Franken steckt offensichtlich viel mehr als 70 Franken.

Wie viele Male bin ich in den letzten Tagen von Rentnerinnen und Rentnern angesprochen worden, wie gut sie diese 70 Franken brauchen könnten. Und dass, wer sich über diese Beträge lustig macht, keine Ahnung vom Leben habe. 70 Franken im Monat sind 840 Franken im Jahr. Das ist aber nicht nichts im Vergleich zu den ständig steigenden Krankenkassenprämien. Erst recht nicht bei den Ehepaaren. Sie bekommen bis zu 2'712 Franken im Jahr mehr. Auch bei den Löhnen wären das Zuschläge, die man spürt.  

Der Rentenzuschlag bei der AHV hat grosse Vorteile. Der Zuschlag wird in Zukunft wie die Rente selber an die Teuerung und an die Lohnentwicklung angepasst. Im Gegensatz dazu gibt es bei den Renten der Pensionskasse keine Teuerungsanpassung mehr. Die AHV-Renten kennen dagegen eine positive Dynamik auch für die Zukunft.

Wir stehen heute vor einer zentralen Weichenstellung für die Zukunft der Renten. Diese Weichenstellung haben wir eingeleitet, die Gewerkschaften im Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Mit unseren wegweisenden Kongressbeschlüssen von 2010, als wir endlich wieder bessere AHV-Renten gefordert haben.

Mit der Altersvorsorge 2020 sollen jetzt zum ersten Mal seit 42 Jahren die AHV-Renten wieder verbessert werden. Und zum ersten Mal seit 42 Jahren werden die Lohnbeiträge an die AHV wieder angepasst, um 0,3%. Also je 0,15% Arbeitnehmerbeitrag und 0,15% Arbeitgeberbeitrag. Es ist entscheidend für die Menschen in diesem Land mit unteren und mittleren Einkommen, dass diese Weichenstellung für bessere AHV-Renten gelingt. Und dass der Zug in Zukunft wieder in die richtige Richtung fährt.

Gerne hätten wir mehr herausgeholt als diese 840 Franken pro Jahr. Aber für die Weichenstellung in die richtige Richtung, für die Stärkung der AHV, ist der neue Rentenzuschlag entscheidend.

Erinnern wir uns, wie bescheiden die Renten bei der Gründung der AHV im Jahre 1948 waren: 40 Franken Minimalrente und 125 Franken Maximalrente für Einzelpersonen. Das war wenig genug. Entscheidend aber war, dass der Zug des Fortschritts endlich in die richtige Richtung fuhr. Für viele gehörte die erste AHV damals zu den wichtigsten Tagen im Leben. Es war ein grosser Schritt zu einem Alter in Würde.

Die AHV ist die grösste Errungenschaft der Schweizer Arbeiterbewegung. Und die wichtigste positive Errungenschaft der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Sie steht für Solidarität und Effizienz. Und für die Effizienz der Solidarität.

Es braucht in der Schweiz wieder sozialen Fortschritt. Die Rentenreform legt den Grundstein dazu.