Dem Basler Hans-Peter Tschudi verdankt die AHV mehr als jedem anderen Bundesrat. Solange er lebte, war er stolz auf die 5., 6., 7. und 8. AHV-Revision, als die Renten unter seiner Federführung jedes Mal kräftig erhöht wurden. Besonders stark bei der 8. AHV-Revision. In zwei Etappen wurden die Renten in den 1970er Jahren um 105 Prozent heraufgesetzt.
Dabei sollte es nicht bleiben. Um das Verfassungsziel, die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» auch im Rentenalter zu gewährleisten, ging man damals davon aus, dass die Renten auch in Zukunft regelmässig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst würden.
Seit Jahrzehnten ist das nun nicht mehr der Fall. Dies, obschon die Wirtschaftsleistung enorm gewachsen ist und insbesondere die hohen und höchsten Einkommen zugelegt haben wie in der Vergangenheit noch nie. Die AHV-Renten sind hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben.
Besonders bedenklich ist die Entwicklung der Renten der Pensionskassen. Obschon die Beiträge an die Pensionskasse inzwischen viel höher sind als jene für die AHV, werden die Renten der sogenannten 2. Säule immer schlechter. Die versprochene «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ist für viele nicht mehr gewährleistet.
Die 13. AHV-Rente trägt dazu bei, den Rentenrückstand aufzuholen. Die Rentenverbesserung um weniger als 10 Prozent bleibt zwar hinter jenen zu Tschudi-Zeiten zurück. Sie ist dennoch substanziell. Der Anspruch auf eine 13. AHV-Rente sollte in Zukunft so selbstverständlich sein wie jener auf den 13. Monatslohn, eine der wichtigsten Errungenschaften der letzten Jahrzehnte, auf die niemand mehr verzichten möchte.
In banken- und versicherungsnahen Medien wird die 13. AHV-Rente mit dem Argument bekämpft, dass sie Leute mit höheren Einkommen gar nicht nötig hätten. Das Argument ist so faul wie zur Zeit der Einführung der AHV. Die Stärke der AHV ist gerade, dass sie im Unterschied zu den Ergänzungsleistungen keine Bedarfsleistung, sondern eine Volksversicherung ist. Dank der sozialen Finanzierung und dem Einbezug aller ist die AHV finanziell enorm leistungsfähig und kostengünstiger als jede andere Versicherung. Die hohen und höchsten Einkommen sind voll beitragspflichtig, ohne deswegen höhere Rentenansprüche zu haben als Leute mit mittleren Einkommen. Die soziale Orientierung verbindet sich mit grösstmöglicher Effizienz.
Oder wie es Bundesrat Tschudi seinerzeit formuliert hat: Der Reiche braucht die AHV nicht, aber die AHV den Reichen. Das gilt heute nicht weniger als damals. Hans-Peter Tschudi, «Vater der AHV», hätte am 3. März 2024 für die 13. AHV-Rente gestimmt.