Die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) dürfen nicht auch noch besteuert werden.
Die Armen in der Schweiz haben sich in den letzten Jahren daran gewöhnen müssen, dass medial und politisch auf ihnen herumgehackt wird. Dazu passt die Forderung, die ohnehin schon kargen Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen auch noch der Steuerpflicht zu unterstellen. Sie wurde im letzten Herbst von der Wirtschaftskommission des Ständerates aufgenommen und in der Kommission ohne Opposition verabschiedet. Der Bundesrat befürwortete die Motion. Behandelt wurde sie im Ständerat am 8. Dezember 2014.
Weil der Vorstoss die Lebenslage der betroffenen Sozialhilfebezüger und der Rentnerinnen und Rentner, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, deutlich verschlechtert hätte, und weil es obendrein ein Unsinn ist, aus knappen öffentlichen Mitteln auch noch Steuern zu bezahlen, trat ich im Ständerat vorerst im Alleingang gegen die Motion an. Als Folge davon kam es immerhin zu einer Reihe von Nein-Stimmen und Enthaltungen. Mit der Sozialversicherungszuständigen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Doris Bianchi konzentrierten wir uns darauf argumentativ auf die Wirtschaftskommission des Nationalrats.
Diese hat nun die Motion mit 17:5 abgelehnt, weshalb die Motion im Nationalrat gestorben sein dürfte (vgl. Medienmitteilung der WAK-N zur Motion 14.4004 auf der Homepage des Parlaments). Das Beispiel zeigt, dass es mit guten Argumenten und entsprechendem Einsatz immer wieder möglich ist, sich auch in vermeintlich aussichtslosen Konstellationen durchzusetzen. Für die bedürftigen EL-Rentner und erst recht für die geplagten Sozialhilfeabhängigen ist das ein umso wichtigerer Erfolg, als sich Verbände wie die Skos oder Pro Senectute nicht getraut haben, sich gegen die Motion auszusprechen. Das spiegelt eine heute leider weit verbreitete Stimmung, aber auch, wie entscheidend es ist, dass die sozialen Kräfte nicht schlafen, sondern auch im Gegenwind antreten, wenn es nötig ist.