Dass die AHV–Renten um 10 Prozent erhöht werden müssen, ist seit der Lancierung der Initiative und der Behandlung im Parlament notwendiger denn je. Zum einen werden die Rentenumwandlungssätze bei den Pensionskassen quer durch die Schweiz in einem noch vor kurzem nicht vorstellbaren Ausmass gesenkt. Mit der Folge, dass die heute Erwerbstätigen in Zukunft für ihr zudem tief verzinstes Vorsorgekapital mit viel schlechteren Pensionskassenrenten als erwartet rechnen müssen. Zum anderen droht bei der Rentenreform «Altersvorsorge 2020» mit der neuen Rechtsmehrheit im Nationalrat ein eigentliches Rentenmassaker. Der Bundesrat hatte noch versprochen, die mit der Senkung des Umwandlungssatzes verbundenen Rentenverluste zu kompensieren. Der Ständerat löste dieses Versprechen über einen Zuschlag bei der AHV auf eine günstigere und wirksamere Art ein. Im Gegensatz zum Bundesrat und zum Ständerat verschlechtert die neue Rechtsmehrheit in der Nationalratskommission die zukünftigen Renten jetzt auch noch über den Weg des Gesetzes. Diesem drohenden Rentenmassaker stellt die Volksinitiative die einzige vernünftige und soziale Antwort entgegen: Die Stärkung der AHV als die erste und wichtigste Sozialversicherung der Schweiz.
Unsere Bundesverfassung verlangt, dass, wer erwerbstätig war, von den Renten der ersten und der zweiten Säule der Altersvorsorge, der AHV und den Pensionskassen, im Alter anständig leben können soll. «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise», wie es in der Sprache der Verfassung heisst. Wenn die Leistungen der zweiten Säule schlechter werden, dann müssen die Leistungen der ersten Säule, der AHV, wieder verbessert werden.
Eine Rentenverbesserung bei der AHV ist auch aus anderen Gründen notwendig. Seit der Einführung des sogenannten Mischindexes in der AHV vor 35 Jahren (1980) wurden die AHV-Renten zwar regelmässig an die Teuerung angepasst, dies im Gegensatz zu den Renten der Pensionskassen. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Löhne, haben sie aber nicht mehr Schritt gehalten. Konnte man mit einer halben Maximalrente der AHV 1980 noch die Miete für eine Zweizimmerwohnung und die Krankenkassenprämie bezahlen, betragen diese beiden Ausgabenposten heute schon mehr als zwei Drittel einer Maximalrente. Aus diesem Grund braucht es jetzt, wie in früheren Jahrzehnten auch, wieder eine Verbesserung der AHV-Renten.
AHVplus verlangt einen Zuschlag zu den AHV-Renten von 10%. Für Alleinstehende macht das rund 2‘400 Franken im Jahr aus, für Ehepaare rund 4‘200 Franken im Jahr. Das ist natürlich nicht gratis. Die Kosten für den Rentenzuschlag betragen 0,4 Lohnprozente Arbeitnehmerbeitrag und 0,4 Lohnprozente Arbeitgeberbeitrag. Das sind verhältnismässig bescheidene Kosten. Jedenfalls kommt die Rentenverbesserung bei der AHV weit günstiger als bei jeder anderen Form der Altersvorsorge.
Aber kann sich die AHV das überhaupt leisten? Die AHV ist, vielleicht von der Unfallversicherung abgesehen, die bestfinanzierte aller Sozialversicherungen. Entgegen politisch geschürter Panikszenarien und Angstmacherei liegt der Lohnbeitragssatz bei der AHV seit 1975, also seit über 40 Jahren, bei 8.4 % (4,2% Arbeitnehmerbeitrag und 4,2% Arbeitgeberbeitrag). Dies obschon sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Nur einmal, Ende der 90er Jahre, brauchte es ein Demografie-Mehrwertsteuerprozent. So wie die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge, die jetzt ins Rentenalter kommen, bis 2030 mit einem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent finanziert werden können. Mit den 0,8 Lohnprozenten für 10% mehr AHV-Rente liegt der Beitragssatz an die AHV immer noch unter der Hälfte der Beitragssätze für die Pensionskassen, die inzwischen im Durchschnitt über 19% betragen. Die AHV ist nicht nur solid finanziert; sie verfügt auch über ein sensationelles Preis-Leistungs-Verhältnis.
Dass die AHV für die Älteren wichtig ist, leuchtet sofort ein. Aber auch die Jüngeren haben ein grosses Interesse an einer funktionierenden Altersvorsorge über die AHV. Schliesslich werden alle einmal älter. Gäbe es die AHV nicht, so müssten die Jüngeren schon früh viel mehr auf die Seite legen als heute, so sie es denn können. Zum Beispiel in der Familienphase, wo sie das Geld für ihre Kinder dringend brauchen. Insgesamt sparen die Jungen dank der AHV über 300‘000 Franken an Sparbeiträgen.
Deshalb gilt: Wer rechnet, stärkt die AHV. Zwei Rechenbeispiele müssen hier genügen.
Bei einem Rentenumwandlungssatz von 5% braucht es in der zweiten Säule für eine monatliche Rente von 2‘500 Franken ein Kapital von 600‘000 Franken. Und für eine monatliche Rente von 3‘500 Franken, vergleichbar mit einer Ehepaarente bei der AHV, ein Kapital von gegen 850‘000 Franken. Die AHV erreicht diese Leistungen weit kostengünstiger. Und die Renten werden erst noch regelmässig an die Teuerung angepasst.
Und vergleicht man die AHV-Renten mit der privaten Vorsorge, so sind die AHV-Renten für Alleinstehende mit Einkommen bis gegen 150‘000 Franken und bei Ehepaaren mit Einkommen bis rund 250‘000 Franken pro Jahr der privaten Vorsorge überlegen. Dabei spielt nicht nur die gegen oben unbeschränkte Beitragspflicht in der AHV eine Rolle. Sondern auch das überlegene Finanzierungssystem der AHV über das Umlageverfahren mit bescheidenen Kosten.
Die AHV ist die wichtigste innenpolitische Errungenschaft der modernen Schweiz. Wie keine andere Sozialversicherung sorgt sie für den sozialen Ausgleich und den Ausgleich zwischen den Generationen. Auch deshalb müssen wir die AHV wieder stärken. AHVplus zeigt den Weg dazu auf.