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17. März 2020

Blog

Die Schweiz braucht ein funktionierendes Parlament

Während der Corona-Krise muss sich die Schweizer Bevölkerung auf das Parlament verlassen können.


Die Ratsbüros des Parlaments haben am Sonntagabend entschieden, die laufende Session wegen der Corona-Krise vorzeitig abzubrechen. Dieser Entscheid setzt ein fragwürdiges Zeichen. 

Nach unserer Bundesverfassung ist das Parlament die oberste Gewalt im Staat (Art. 148 BV). Die Bundesverfassung sieht vor, dass das Parlament in Krisenlagen ausserordentliche Kompetenzen hat (Art. 165 BV, Art. 173 BV). Das heisst: Das Parlament muss auch in ausserordentlichen Lagen wie heute funktionieren.

Genauso wie sich die Schweizer Bevölkerung jetzt auf den Bundesrat und die Verwaltung verlassen können muss, auf das Gesundheitspersonal, die Feuerwehrleute und auf das Zugspersonal, muss sie sich auch auf das Parlament als oberste Gewalt im Staat verlassen können. 

Dass die Session nun aus dem Stand abgebrochen wurde, setzt ein heikles Signal. Gerade auch deshalb, weil jetzt wirtschafts- und sozialpolitische Massnahmen nötig sind, um eine grosse Krise als Folge des Corona-Virus zu verhindern. Da darf der Gesetzgeber seine Tätigkeit nicht einfach einstellen. Vielmehr sind die Sitzungen so durchzuführen, dass die gesundheitspolizeilichen Regeln eingehalten werden können. 

Die Schweiz braucht ein funktionierendes Parlament. Das erfordert Umsicht. Das Volk hat seine Abgeordneten dafür gewählt, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen.

Das bedeutet: Das Parlament darf sich nicht aus seiner verfassungsmässigen Verpflichtung stehlen. Es darf nicht alles einfach der Exekutive überlassen. So wie das Gesundheitspersonal heute seine Aufgaben engagiert wahrnimmt, muss das auch das Parlament tun.