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1. Mai 2015

Blog

Der 1. Mai ist das Fest der Zukunft

Frankenkrise bekämpfen, Sozialwerke ausbauen, Menschenrechte stärken: Die Ansprache zum diesjährigen 1. Mai.

Der 15. Januar 2015 ist für die Schweiz ein Tag, den wohl niemand so schnell vergessen wird. Die drei Direktoren der Nationalbank hoben die Untergrenze des Frankens zum Euro auf. Sie hatten offensichtlich die Nerven verloren. Der Franken war schon mit 1.20 stark überbewertet. Und jetzt kam auf einen Schlag eine Aufwertung von 15 bis 20% dazu. Und plötzlich haben nicht nur Länder wie Griechenland und Portugal ein Problem mit der Währung, sondern groteskerweise auch die Schweiz.

Was sind die Rezepte, mit denen die Bevölkerung in Griechenland, in Portugal traktiert wird? Lohnsenkungen, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Abbau der öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung.

Was erleben wir seit dem 15. Januar in der Schweiz? Die Verhältnisse bei uns sind mit den südeuropäischen Ländern nicht im Ansatz vergleichbar. Die Schweiz ist wirtschaftlich ein starkes, hochproduktives Land, auch im Weltmassstab. Aber die Rezepte, mit denen wir konfrontiert sind, gleichen denen der EU-Troika bis aufs Haar: Druck auf die Löhne, längere Arbeitszeiten, sprich Gratisarbeit, schlechtere Arbeitsbedingungen.

Sind die Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter und der Angestellten mit geringen und mittleren Einkommen – nicht jene der Boni-Jäger im Finanzsektor – zu hoch? Oder arbeiten wir heute in der Schweiz etwa zu wenig, zu wenig lang und zu wenig intensiv?

Im falschen Film

Aber nicht nur in gewissen Unternehmen, auch politisch bekommt man den Eindruck, wir sind im falschen Film. Denn was fordern die bürgerlichen Parteipräsidenten unter Führung der SVP als Antwort auf die Frankenkrise? Neue, noch weitergehende Steuersenkungen für die Unternehmen, weniger Arbeitnehmerschutz, keine Massnahmen gegen Lohndumping, obwohl das Lohndumpingrisiko mit dem überbewerteten Franken noch einmal stark gestiegen ist, und Staatsabbau, sprich Verschlechterung öffentlicher Leistungen. Bezahlen soll das einfache Volk, bezahlen und bluten sollen allen voran die Lohnabhängigen.

Was uns da als Konsequenz der Frankenkrise verklickert wird, klingt wie ein schlechter Witz, ist aber bitter ernst gemeint. Es ist ein bösartiges Programm, um die Leute zu plagen. Und sie auch noch für dumm zu verkaufen. Die Leute sollen glauben, dass sie für den Franken leiden müssen. Und dass man dagegen nichts machen kann.

Ein Land, das eine eigene Währung hat, hat auch die Möglichkeit, diese zu kontrollieren. Es ist schliesslich die eigene Währung. Wenn der Grund für die Währungsprobleme bei den Devisenspekulationen liegt, dann muss man dafür sorgen, dass diese uninteressant werden. Wofür hat ein Land eine eigene Währung? Eine Währung ist kein Selbstzweck. Sie muss dem Land nützen und darf ihm nicht schaden. Sonst hat sie ihre Existenzberechtigung verloren. Die Nationalbank muss endlich ihren Job machen und für einen fairen Wechselkurs sorgen, statt Arbeitsplätze zu vernichten.

Und die Herren Brunner, Müller und Darbelley müssen aufpassen, wenn sie glauben, sie könnten die Lohnabhängigen einfach als Deppen der Nation behandeln.

Ganz besonders getroffen von der Frankenkrise wird die Ostschweiz. Aus zwei Gründen: Als Grenzregion und weil sie stark industrialisiert ist. Gegenüber den angrenzenden und vergleichbar industrialisierten Regionen auf der anderen Seite des Rheins hat die Schweiz heute einen Währungsnachteil von 20 bis 25%. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen. Deshalb müssen die Ostschweizer Kantone bei der Nationalbank intervenieren. Es kann doch nicht sein, dass wegen der ausser Kontrolle geratenen Währung eine ganze Volkswirtschaft leidet und Zehntausende von hochproduktiven Arbeitsplätzen verschwinden.

Die politischen Profiteure

Allerdings gibt es Leute, die an den heutigen Zuständen interessiert sind. Ich denke jetzt nicht an jene, die noch etwas billiger in der Welt herumreisen. Oder an die Schnäppchenjäger mit ihren Einkäufen über die Grenze. Ich denke an die politischen Profiteure, jene, die den überbewerteten Franken politisch instrumentalisieren. Die glauben, jetzt endlich ein antisoziales Programm durchsetzen zu können, das sonst nie möglich wäre. Oder ein Jahrhundertprojekt wie die Energiewende plötzlich zu stoppen. Oder die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern wieder auf die lange Bank zu schieben. Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» steht jetzt dann geschlagene 35 Jahre in der Bundesverfassung. Weil die Freiwilligkeit auf diesem Gebiet wenig bis nichts gebracht hat, braucht es jetzt endlich verbindliche Massnahmen.

Statt einer reaktionären Wende braucht die Schweiz einen neuen Aufbruch in die Zukunft. Nicht nur in der  Energiepolitik. Nicht nur bei der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Sondern auch in der Steuerpolitik.

Wer viel erbt, soll auch einen Beitrag leisten

In sechs Wochen stimmen wir über die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer ab. Die Gegner und viele Medien malen den Teufel an die Wand. Aber gibt es, weltweit und in der Schweiz, eine gerechtere Steuer als eine Erbschaftssteuer? Die Initiative beschränkt sich auf die grossen Erbschaften von über 2 Millionen Franken. Zwei Millionen Franken und mehr: Wer so viel erbt oder vererbt, der darf und soll auch einen Beitrag an die öffentlichen Lasten zahlen.

In der Steuerpolitik gilt ja der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Jeder Franken Lohn muss versteuert werden, und das ist richtig so. Und wer mehr verdient, der muss anteilsmässig mehr zahlen. Und auch das ist richtig so.

Warum sollen diese Grundsätze ausgerechnet beim Vermögenszuwachs, sprich beim Einkommen aus grossen Erbschaften nicht gelten? Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden erarbeitet. Erbschaften fallen ohne eigenes Verdienst an. Umso gerechter ist diese Steuer.

In der Schweiz wird die Vermögensungleichheit grösser und grösser. Das reichste Prozent besitzt mehr als 90 Prozent der Bevölkerung. Das ist ein weltweiter Spitzenplatz. Die Vererbung dieses gewaltigen Reichtums wird zu Recht als neue Feudalisierung der Schweiz beschrieben. Und weil es gewaltige Summen sind, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vererbt werden, Hunderte von Milliarden, schenkt diese Steuer ein. Der Erbschaftssteuer ist also nicht nur gerecht, sie ist auch effizient.

Ein Drittel des Ertrages geht an die Kantone. Das korrigiert die Fehlentwicklung der letzten 20 Jahre. Noch vor 20 Jahren war die Erbschaftssteuer in den Kantonen eine Selbstverständlichkeit. Inzwischen haben sie mehr als 20 Kantone für die Nachkommen abgeschafft. St.Gallen und Thurgau gehören zu den Kantonen, die diese Abwärtsspirale zugunsten der Reichen unter dem Druck der Nachbarkantone mitgemacht haben. Ein Ja zur Erbschaftssteuer hilft auch unseren Kantonsfinanzen.

Zwei Drittel des Ertrags gehen an die AHV. Das sind 2 Milliarden. Das entspricht 0,7 Mehrwertsteuerprozent. Dass von den Nachlässen der reichsten Rentner auch ein Beitrag an die Finanzierung der AHV geleistet wird, ist auch ein sinnvoller Ausgleich in der älteren Generation. Sinnvoll auch deshalb, weil sich die finanziellen Gegensätze im Rentenalter noch verschärfen.

AHV braucht Verbesserung

Um die Zukunft der Renten geht es bei der Rentenreform, die derzeit im Parlament liegt. Richtig ist an der Reform, dass sie die AHV und die Pensionskassen zusammen behandelt. So wie es die Verfassung vorsieht. Von den Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen soll man im Alter anständig leben können. «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise», wie es in der Sprache der Verfassung heisst.

Inhaltlich ist die Vorlage des Bundesrates allerdings schief, vor allem bei der AHV, wo nur Verschlechterungen und Abbau vorgesehen sind. Hier braucht es Korrekturen. Denn die Volksabstimmungen der letzten 10, 15 Jahre haben gezeigt, dass die Bevölkerung Verschlechterungen bei den Renten nicht akzeptiert.

Weil es bei der AHV nach vielen Jahrzehnten wieder eine Verbesserung braucht, haben wir die Volksinitiative AHVplus eingereicht. Sie verlangt einen Zuschlag zu den Renten, um den Rückstand auf die Lohnentwicklung aufzuholen. Das ist zwar nicht gratis. Aber bei der AHV kommt diese Rentenverbesserung weit günstiger als bei allen anderen Formen der Altersvorsorge. Bei Einkommen bis 150‘000 Franken hat die AHV ein unschlagbares Preis-/Leistungsverhältnis. Gegenüber privaten Versicherungen schneidet die AHV beim Preis-/Leistungsverhältnis gar bis Einkommen von rund 220‘000 Franken besser ab.

Die AHV ist für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die Basis der Altersvorsorge und allen voran für die Frauen. Deshalb muss die AHV wieder gestärkt werden. Deshalb erträgt es bei der AHV keine Leistungskürzungen.

Unschlagbare Altersversicherung

Die AHV ist die bestfundierte aller Sozialversicherungen. Hier der Beweis: In den letzten 40 Jahren, seit 1975, hat sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mehr als verdoppelt, von 900‘000 auf über 2 Millionen. In diesen 40 Jahren, also seit 1975, sind die Beiträge an die AHV gleich geblieben. Ein einziges Mal, vor bald 20 Jahren, brauchte es ein Mehrwertsteuerprozent. Wo gibt es so etwas sonst? Etwa bei den privaten Versicherungen, den Pensionskassen, den Krankenkassen?

Was erklärt diesen Erfolg der AHV? Es ist ein ebenso einfaches wie geniales Prinzip. Die Renten sind für alle ähnlich hoch. Der Unterschied zwischen Maximal- und Minimalrente ist höchstens 1:2, und bei 85‘000 Franken Jahreseinkommen ist die Maximalrente erreicht. Aber die Beitragspflicht ist unbeschränkt. Auch wer Millionen und dazu noch Boni kassiert, muss auf dem ganzen Einkommen AHV-Beiträge bezahlen. Dieses einfache und geniale Prinzip erklärt das Geheimnis der AHV: plafonierte Renten auf der einen Seite und unbeschränkte Beitragspflicht, auch auf den hohen und höchsten Einkommen, auf der anderen. Das Prinzip der Solidarität und das der ökonomischen Effizienz gehen Hand in Hand. Das ist eine Sozialversicherung im besten Sinne des Wortes. Das müssen wir wieder in Erinnerung rufen.

Rentenverbesserungen bei der AHV haben für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis. Deshalb ist es das Gebot der Stunde, die AHV zu stärken. Erst recht in einer Zeit, in der die Pensionskassen unter der Lage an den Kapitalmärkten leiden.

Bedrohte Chancengleichheit

Solidarität ist wirksam, effizient. Was für die Rentenpolitik und für die ältere Generation gilt, gilt bei den Jungen nicht weniger. Ein gutes öffentliches Bildungswesen ist die Voraussetzung des wirtschaftlichen Erfolgs, aber auch eine Basis der demokratischen Gesellschaftsentwicklung. Die Chancengleichheit gehört zu den wichtigsten bildungspolitischen Zielen. Es muss schwer zu denken geben, dass die Bildungschancen wieder stärker als vor ein paar Jahrzehnten von der sozialen Lage der Eltern abhängig sind.

Wenn die Bildung in erster Linie von der Stellung der Eltern abhängt, dann stimmt mit unserem Bildungswesen etwas nicht. Eine Ursache für die fehlende Chancengleichheit sind die stark hinter den Bedürfnissen nachhinkenden Stipendien für finanziell schlechter Gestellte. In sechs Wochen gibt es eine gute Gelegenheit, daran etwas zu ändern. Mit einem Ja zur Stipendieninitiative.

Es gibt Volksinitiativen für soziale Fortschritte. Die Initiativen für eine Erbschaftssteuer und die Stipendieninitiative gehören dazu. Zugenommen haben aber auch die Volksinitiativen für reaktionäre Rückschritte. Sie bewirtschaften Ressentiments, Fremdenfeindlichkeit und Selbstgerechtigkeit.

Angriff auf Grundlagen des Rechtsstaats

Der grösste Angriff auf fundamentale rechtsstaatliche Errungenschaften ist die neueste Initiative des Milliardärs aus Herrliberg. Der Oligarch aus Herrliberg schreckt im Rausch seines Erfolgs vom 9. Februar 2014 nicht mehr davor zurück, die Menschenrechte als «fremdes Recht» zu denunzieren. Das Schweizer Recht soll in Zukunft über allem anderen stehen, wenn es nach dem Willen dieser Reaktionäre geht, also Schweizer Paragrafen vor den Menschenrechten. Es ist der grösste und gefährlichste Angriff auf die Grundlagen unseres Rechtsstaats in der Geschichte des Bundesstaats.

Um die Tragweite von dem zu verstehen, was hier im Gange ist, braucht es einen Begriff von den Menschenrechten. Diese sind nicht einfach irgendwelche Rechte, sondern die grösste Errungenschaft der Menschheitsentwicklung überhaupt. Die Proklamationen der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und der französischen Menschenrechtserklärung von 1789 waren von so elementarer Wucht, dass sie weltweit einschlugen. Dass alle Menschen gleich sind und unveräusserliche Rechte haben, waren Botschaften an alle unterdrückten Menschen, auch in der Schweiz. Sie führten dazu, dass auch bei uns die jahrhundertealten Untertanenverhältnisse hinweggefegt wurden.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 war ein ebenso wichtiger Einschnitt in der Menschheitsentwicklung. Sie war die Antwort auf die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs und den Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus, der die Menschheit tödlich bedroht hatte. Auch die Schweiz als Nachbar Nazi-Deutschlands. Die Menschenrechtserklärung von 1948 ist die Lehre aus diesen Verheerungen. Zu den klassischen Freiheiten kommen die elementaren sozialen Rechte. Das hat die positive Entwicklung der Nachkriegsjahrzehnte geprägt.

Die EMRK, ein epochaler Fortschritt

Die Schweiz war immer Teil dieser gemeinsamen Geschichte der Aufklärung und des Westens. Die Menschenrechte, und vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), haben der Schweiz, und den Schweizerinnen und Schweizern, zahllose Fortschritte gebracht. Die Europäische Menschenrechtskonvention ragt deshalb heraus, weil sie den Menschen selber ein Beschwerderecht zugesteht, also den Rechtsschutz für alle, auch für die Schweizerinnen und Schweizer, verbessert hat. Voraussetzung für die EMRK war in der Schweiz das Frauenstimmrecht. Ein epochaler Fortschritt, für den die Linke, die Gewerkschaften während vielen Jahrzehnten gekämpft hatten. Denn wie die Einführung der AHV war das Frauenstimmrecht zentraler Teil des Generalstreikprogramms von 1918.

Der Kampf gegen die neue Initiative der SVP ist ein Kampf auch um die Grundlagen der modernen Schweiz. Schweizer Paragrafen stehen nicht über den Menschenrechten, auch nicht eine Verfassungsbestimmung von der Qualität des Minarettverbots. Die Menschenrechte sind nicht fremdes Recht. Sie sind unsere Rechte, eigene Rechte. Diesen Kampf müssen wir führen, offensiv. Für unsere Zukunft, für die Zukunft der Schweiz ist er entscheidend.

125 Jahre ist es her, seit der 1. Mai 1890 zum ersten Mal gefeiert wurde. Der 1. Mai ist der einzige nichtreligiöse Feiertag, der weltumspannend gefeiert wird. Entstanden ist er nicht von oben, sondern von unten, durch eine Bewegung armer Frauen und Männer. Die für sozialen Fortschritt, konkret für den Achtstundentag, kämpften, und für die Menschenrechte.

In der Schweiz werden derzeit mit grossem Pomp und Aufwand Mythen wiederbelebt, die Niederlage von Marignano 1515 und demnächst die Schlacht von Morgarten 1315. Je weiter zurück und je entfernter von dem, was die Schweiz von heute territorial, gesellschaftlich und politisch ausmacht, desto besser.

Mythen der Neuzeit

Was jetzt wiederbelebt wird, sind eigentlich Mythen der Neuzeit. Dass die Bundesfeier am 1. August stattfindet und die Schweiz 1291 gegründet wurde, hat der Bundesrat im Jahre 1891 proklamiert. Das war in der hohen Zeit der nationalistischen Bewegungen in Europa. Und kurze Zeit, nachdem die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma wurde. Wie die unbefleckte Empfängnis Marias.

Die Proklamation des 1. August als neues Gründungsdatum der Schweiz im Jahre 1891 war aber auch und vor allem eine Antwort auf die Arbeiterbewegung. Die 1890, ein Jahr zuvor, zum ersten Mal den 1. Mai als weltweiten Feiertag gefeiert hatte.

Beide Feiertage, der 1. Mai und als Reaktion darauf der 1. August, stammen vom Ende des 19. Jahrhunderts. Der 1. August hat seinen Bezugspunkt allerdings weit zurück in einer mythisch verklärten Vergangenheit, während der 1. Mai sich auf die Gegenwart und die Zukunft bezieht. Der 1. Mai sucht nicht die Abgrenzung, sondern die Solidarität unabhängig von der Herkunft und der Geburt.

Es ist die Kraft dieser Solidarität, die heute wieder dringend geworden ist. Wir brauchen wieder mehr Solidarität und weniger Egoismus. Auch wenn wir an die Flüchtlinge aus Syrien denken.