Kaum ein Medium hat darüber berichtet, dass der Ständerat am letzten Sessionstag die Petition der Frauensession zur Unterstellung der Arbeit von Hausangestellten unter das Arbeitsgesetz abgelehnt hat. Deshalb sei dies nachgeholt.
Der Entscheid fiel mit der knappstmöglichen Mehrheit von 21:20. Trotz engagierter Voten auch der Mitte-Vertreterinnen Isabelle Chassot und Andrea Gmür-Schönenberger. Die knappe bürgerliche Männermehrheit überstimmte die Frauen und die Linken.
Worum geht es? Die Arbeit in Privathaushalten ist eine der prekärsten weltweit. Deshalb verlangt eine erst vor zehn Jahren beschlossene Konvention Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, den Wert dieser meistens von Frauen und oft von Migrantinnen geleisteten Arbeit anzuerkennen und für den oft fehlenden Schutz zu sorgen. Die Schweiz hat die Konvention 2015 ratifiziert. Dies wurde möglich, weil für diese Arbeiten heute ein von den Gewerkschaften hartnäckig erkämpfter nationaler Mindestlohn garantiert werden muss. Der ebenso wichtige Schutz durch das Arbeitsgesetz fehlt bis heute. Denn erst das Arbeitsgesetz garantiert den Gesundheitsschutz und die Einhaltung minimaler Ruhezeiten. Die Umsetzung der Forderungen der Konvention bleibt ein dringend zu realisierendes Anliegen, in der Schweiz und weltweit.
Die kaum begründete Weigerung der Ratsmehrheit passt zur genauso wenig begründeten Ablehnung der ILO-Konvention Nr. 190 gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt durch dieselbe bürgerliche Männermehrheit vor zehn Tagen. Auch über diesen fatalen Entscheid ist kaum berichtet worden. Er kann vom Nationalrat noch korrigiert werden.
Frauen, insbesondere Frauen aus tieferen sozialen Schichten, sind arbeitsrechtlich noch immer benachteiligt. Es ist eine Schande, dass eine Mehrheit von Männern das bis heute nicht anerkennen möchte. Das muss sich ändern.
2. Oktober 2022
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Ständerat verweigert arbeitsrechtlichen Schutz für Hausangestellte
Damit werden viele Frauen, oft Migrantinnen, weiterhin benachteiligt. Eine Schande.