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07.12.2021

Blog

Aufwertung des Ständemehrs: Fort mit Schaden!

Nur wenige haben bemerkt, dass der Nationalrat gestern eine Ausweitung des obligatorischen Referendums für internationale Verträge versenkt hat.



Damit hat er den grössten staatspolitischen Rückschritt seit Jahrzehnten verhindert. Die Vorlage hätte das Ständemehr gegenüber heute stark ausgeweitet, mit gravierenden Folgen für die Menschenrechte. Und überhaupt für die weltoffene Schweiz.


Die Vorlage des Bundesrates entsprach einem Vorstoss des Ausserrhoders Andrea Caroni, der seinerseits auf Vorarbeiten bei der Behandlung der Auns-Initiative «Staatsverträge vors Volk» zurückgriff. Kein Wunder, wurde die Vorlage in erster Linie von der SVP unterstützt. «Staatsverträge vors Volk» war nach der Zustimmung zu Schengen lanciert worden. Schengen hatte zwar das Volksmehr, nicht aber das Ständemehr erreicht. In Tat und Wahrheit ging es der Initiative nicht um das Volksmehr, sondern um die Bremswirkung des Ständemehrs im Zusammenhang mit internationalem Recht. Die Initiative «Staatsverträge vors Volk» erreichte in der Volksabstimmung nicht einmal 25 Prozent Ja-Stimmen.

Nationalrätin Samira Marti (SP/BL) zeigte in einem brillanten Votum auf, welchen staatspolitischen Rückschritt die Aufwertung des Ständemehrs bei der Verabschiedung von internationalem Recht gebracht hätte. Schon heute verschafft das Ständemehr den kleinen Kantonen der Inner- und der Ostschweiz einen weit überproportionalen Einfluss auf die Bundespolitik. Und dieser Einfluss wird ständig grösser. Während die Stimme eines Appenzell-Innerrhoders bei der Gründung des Bundesstaats von 1848 noch elfmal mehr wog als jene eines Zürchers, so lautet das Verhältnis heute 1:47. Brauchte es 1955 noch 25,3 Prozent, um eine Verfassungsvorlage am Ständemehr abstürzen zu lassen, so waren es 2013 nur noch 17,5 Prozent. Umso weniger gibt es Gründe, das Ständemehr gar noch auszuweiten.

Der Nationalrat hat diesem Spuk nun rechtzeitig ein Ende gemacht.