Ein solches drohte seit der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Das konnte nun im Parlament abgewendet werden.
Wie unmenschlich das frühere System war, und gleichzeitig auch noch wirtschaftlich schädlich, zeigt eine neue Broschüre des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
Der jetzt beschlossene nichtdiskriminierende Arbeitslosenvorrang ist das Ergebnis einer Koalition von SP und FDP. Aufgegleist wurde sie im Ständerat. Möglich wurde sie dank dem Abstimmungssieg gegen die sogenannte „Durchsetzungsinitiative“ der SVP vom 28. Februar 2016. Nötig wurde die neue Koalition, weil der Vorschlag des Bundesrates für die einseitige („wortgetreue“) Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative mittels Kontingenten direkt in die Sackgasse führte.
Grundlage des Arbeitslosenvorrangs bei Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ist die Meldepflicht für offene Stellen. Die Meldung an die öffentliche Arbeitsvermittlung soll dafür sorgen, dass auch ältere Stellensuchende wieder eine Chance bekommen. Heute werden sie trotz guter Qualifikationen oft nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Den Vorschlag der Meldepflicht hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund vor einem Jahr nach dem Modell anderer Länder entwickelt und im Januar 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Dies war eine Basis für das jetzt beschlossene neue Gesetz.
Das zeigt, dass auch in schwierigen Situationen Lösungen möglich sind, die politisch zunächst unerreichbar scheinen. In der aktuellen Phase war die Ausgangslage besonders anspruchsvoll. Nicht nur nicht wegen der Haltung des Bundesrates. Sondern auch, weil die heutige Spitze des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sich damit ausgerechnet bei diesem Thema von der seit Ende der neunziger Jahre erfolgreichen Sozialpartnerschaft verabschiedet hatte und sogar ein eigenes Kontingentssystem vorschlug. Die Sozialpartnerschaft bestand darin, dass im Rahmen von Verhandlungen der Spitzenverbände jeweils Lösungen für flankierende Massnahmen zu den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit gefunden werden konnten. Das bedingte die Bereitschaft zu Kompromissen, vor allem aber auch die Einsicht, dass die bilateralen Verträge politisch nur getragen werden, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.
Dass es früher auf diesem Weg jeweils zu Lösungen kam, die auch in den Volksabstimmungen Bestand hatten, war auch den jeweiligen Bundesräten an der Spitze des Volkswirtschaftsdepartementes zu verdanken, die ihre Verantwortung und ihre Führungsrolle aktiv wahrnahmen. Beim gegenwärtigen Volkswirtschaftsminister fehlte diese Bereitschaft oder Fähigkeit dazu im Gegensatz zu seiner Vorgängerin und seinen Vorgängern. Dies trotz der fundamentalen Bedeutung der bilateralen Verträge für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze. Er liess sich das Dossier von der für das Ausländerrecht zuständigen Bundesrätin aus der Hand nehmen.
Die Gewerkschaften formulierten nach dem 9. Februar 2014 eine klare Linie, basierend auf drei Achsen:
1. Erhaltung der Bilateralen
2. Keine neue Diskriminierung
3. Mehr statt weniger Schutz für die Arbeitnehmenden.
Die ersten beiden Ziele sind erreicht (eine erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament Ende nächster Woche vorausgesetzt). Die Fortschritte beim dritten Ziel sind zwar ungenügend, aber immerhin zählbar. Der Kampf für bessere Schutzmassnahmen, eine bessere Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge und vor allem auch für die bessere Durchsetzung muss weitergeführt werden. Das gilt auch für die neue Meldepflicht für offene Stellen. Entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein. Immerhin stehen die Behörden und vor allem die Arbeitgeber nun in der Pflicht.
Es lohnt sich somit, auch im Gegenwind, für elementare Positionen zu kämpfen. Die Erfahrung mit dem neuen Arbeitslosenvorrang zeigt dies einmal mehr. Nötig sind klare Köpfe, Umsicht und manchmal eine gewisse Beweglichkeit. Für die arbeitende Bevölkerung, für die Wirtschaft und für die Schweiz.