Für einmal wieder ein erfreuliches Signal aus Bundesbern: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat die Verfassungsvorlage für eine Aufwertung des Ständemehrs bei Staatsverträgen klar verworfen, mit 18 zu 7, gegen die Stimmen der SVP-Vertreter. Mit dem klaren Kommissionsentscheid stehen die Aussichten gut, dass das Projekt auch im Nationalrat und in der Folge im Ständerat scheitern wird.
Die angestrebte Verfassungsänderung hätte das demokratische Volksmehr bei Staatsverträgen mit Grundrechtsbezug ausgehebelt, mit fatalen Folgen für die Weiterentwicklung der Menschenrechte. Massgebend wäre neu in solchen Fragen nicht mehr die Volksmehrheit in einer Volksabstimmung, sondern das Ständemehr gewesen. Im Klartext das Veto der Innerschweizer und Ostschweizer Kantone. Wie jüngst beim Entscheid über die Konzernverantwortungsinitiative. Diese scheiterte trotz Volksmehrheit am Ständemehr.
Der Vorschlag zur Aufwertung des Ständemehrs kommt vom Vertreter eines Deutschschweizer Kleinkantons, dem früheren Ausserrhoder Nationalrat und heutigen Ständerat Andrea Caroni. Weshalb daraus eine Verfassungsvorlage wurde, ist aus heutiger Sicht nur mehr schwer verständlich. Letztlich ist sie eine Folge des unheilvollen Einflusses des Aufstiegs der SVP in institutionellen und Menschenrechtsfragen seit den Nullerjahren.
Inzwischen ist die SVP gerade in diesen Fragen in Volksabstimmungen spektakulär gescheitert. Eingeleitet wurde der neue Zyklus mit dem Volksentscheid gegen die Durchsetzungsinitiative im Jahr 2016, gefolgt vom Entscheid gegen die Anti-Menschenrechts-Initiative («Fremde Richter»). Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats zeigt, dass der neue Zyklus nun definitiv auch im Bundeshaus angekommen ist.
Statt epochalen Rückschritten sind in den kommenden Jahren wieder Entscheide für die Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte fällig.