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15. Mai 2015

Blog

Für ein Ja zur Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist gerecht. Sie schafft für Junge die gleichen Chanchen und lohnt sich für die Älteren.

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Die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuer will künftig grosse Erbschaften über 2 Millionen Franken besteuern. Sie erfasst also nur grosse Vermögen. Ihr Ertrag schenkt trotzdem ein.

Das hat seinen Grund darin, dass in der Schweiz in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gewaltige Vermögen vererbt werden. Denn der Anteil der grossen Vermögen am Gesamtvermögen hat bei uns auch im internationalen Vergleich in den letzten dreissig Jahren massiv zugenommen. Eine neue Studie der Universität Lausanne zeigt aufgrund der aktuellen Zahlen, dass der Bundesrat den Ertrag der Steuer deshalb stark unterschätzt hat. Die enorme Zunahme der grossen Vermögen in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten wirkt sich im Erbfall auch auf die Erträge einer Erbschaftssteuer aus.

Die Initiative sieht vor, dass zwei Drittel der Steuer der AHV zugutekommen sollen. Wenn aufgrund der neuen Zahlen angenommen werden kann, dass via Erbschaftssteuer jährlich gegen vier Milliarden Franken der AHV zugewiesen werden können, dann nützt das sowohl den Rentnerinnen und Rentner wie auch den Erwerbstätigen. Man muss sich bewusst sein, dass der Ertrag der Erbschaftssteuer bei dieser Ausgangslage umgerechnet rund anderthalb Mehrwertsteuerprozenten oder mehr als einem Lohnprozent entspricht. Das entlastet alle und stärkt die AHV. Eine Erbschaftssteuer kommt deshalb allen zugute.

Die Erbschaftssteuer ist auch innerhalb der älteren Generation eine gute Sache. Wenn von den reichsten Senioren etwas für die AHV abfällt, dann sorgt das für einen gewissen Ausgleich in der Generation der Älteren. Bekanntlich verschärfen sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter. Auch Jüngere wissen es zu schätzen, wenn ein Teil der Leistungen direkt innerhalb der älteren Generation finanziert wird.

Wer das Glück hat, ein grosses Vermögen zu erben, hat keinen Grund, sich zu beklagen. Bekanntlich muss jeder Franken Lohn aus Arbeit mit dem Lohnausweis versteuert werden. Es ist nicht mehr als gerecht, dass auch von grossen Erbschaften ein Beitrag zu den öffentlichen Lasten geleistet wird. Erbschaften fallen den Erben ja ohne eigene Leistung und ohne eigenes Zutun und Verdienst zu.

Die Erbschaftssteuer ist deshalb eine der ältesten und gerechtesten Steuern überhaupt. Auch in der Schweiz war die Erbschaftssteuer traditionell gut verankert. Noch vor dreissig Jahren war sie eine Selbstverständlichkeit. Seit den 1990er Jahren hat aber unter dem Druck der Steuerparadiese der Innerschweiz ein eigentlicher Steuersenkungswettbewerb eingesetzt, dem zuallererst die Erbschaftssteuer zum Opfer fiel. In nur zwanzig Jahren fiel die Zahl der Kantone mit einer Erbschaftssteuer für die Nachkommen von 21 auf 7. Zu den Kantonen, welche diese traditionell gute Einnahmequelle des Staates beseitigt haben, gehören St.Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden. Die Einnahmenverluste durch den Wegfall der Erbschaftssteuer haben die gewöhnlichen Steuerzahler zu tragen. Mit der Initiative für eine Erbschaftssteuer wären die Einnahmen der Kantone aus dieser traditionell wichtigen Einnahmenquelle wieder garantiert.

An der kürzlichen Medienkonferenz des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse sagte der ehemalige Präsident, der St.Galler Textilindustrielle Ueli Forster, dass er und seine Frau bei einer Annahme der Initiative überlegen würden, ins benachbarte Vorarlberg zu ziehen, wo sie ohne Erbschafts- und Vermögenssteuer billiger leben könnten. Bekanntlich gab es ähnliche Aeusserungen von anderer Seite auch vor der Abstimmung über die Minder-Initiative. Passiert ist nach der Annahme der Initiative nicht viel. Die Schweiz bleibt auch mit einer Erbschaftssteuer ein attraktiver Standort für Reiche.