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1. November 2020

Blog

Faule Ausreden bei der Konzernverantwortung

Die Behauptungen der Initiativgegner erinnern an das Wehklagen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne.

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Die Konzernverantwortungsinitiative führe zu unabsehbaren Klagerisiken für Konzerne, behaupten die Gegner. 
Im internationalen Geschäft sei es unmöglich, Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten.


Was die Gegner der Initiative an die Wand malen, erinnert an das Wehklagen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne. Weil die Bauunternehmen ihre Arbeiten immer mehr an Subunternehmerketten ausgelagerten, wurde 2012 die Solidarhaftung eingeführt. Firmen, die Arbeiten an Subunternehmen vergeben, haften seither, wenn es dabei zu Lohndumping kommt. Die Wirtschaftsverbände bekämpften die Solidarhaftung des Erstunternehmers vehement. Sie sei wirtschaftlich nicht tragbar und werde zu Klagewellen führen. 

Das Gegenteil ist der Fall, die Solidarhaftung wurde eine Erfolgsgeschichte. Wegen der präventiven Wirkung. Das stellte der Bundesrat 2018 in einem Evaluationsbericht fest. Wegen der drohenden Haftung hätten viele Erstunternehmen ihre Abläufe überprüft und seien bei der Auswahl der Subunternehmer vorsichtiger geworden. Den Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen sei dadurch wirksam entgegengetreten worden. Zu Klagen sei es kaum gekommen. Die Solidarhaftung hat ihr Ziel erreicht.

Ein Ja zur Konzernverantwortungsinitiative hätte absehbar den gleichen Effekt. Um Haftungsrisiken abzuwenden, würden die Konzerne bei ihren Geschäften Umweltstandards und Menschenrechte berücksichtigen. Und ihre Geschäftspraktiken so modernisieren, wie es heutigen Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft entspricht.

Dass Schweizer Konzerne dazu nicht in der Lage seien, ist nichts als eine faule Ausrede.