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25. März 2015

Blog

Mehr Schutz für ältere Arbeitnehmende!

Die soziale Lage vieler älterer Beschäftigter und die damit verbundenen Ängste sind sozialer Sprengstoff.

Die Armen in der Schweiz haben sich in den letzten Jahren daran gewöhnen müssen, dass medial und politisch auf ihnen herumgehackt wird.

Die Lage der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz hat sich in den letzten zehn bis zwanzig Jahren erheblich verschlechtert. Dies obwohl die Zahl jener, die aus ihrer regulären Arbeitsstelle heraus pensioniert werden, noch immer bedeutend ist. Insgesamt ist der Respekt vor Alter und Erfahrung im Erwerbsleben stark geschwunden. In vielen Unternehmen dominiert heute eine kurzfristige Renditeoptik. Früher gab es bei langjährigen verdienten Mitarbeitern ein ungeschriebenes Entlassungstabu. Heute sind wir soweit, dass ältere Beschäftigte in gewissen Firmen systematisch aus der Belegschaft verdrängt werden.

Verbreitete Altersdiskriminierung

Wer aber ab 55 Jahren, und in manchen Branchen schon ab 50 Jahren, die Arbeit verliert, den erwartet ein hartes Los. Ältere Arbeitnehmende haben nach einem Stellenverlust grosse Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Und dies selbst bei guter Qualifikation. Bei Stellenbewerbungen ist die Altersdiskriminierung weit verbreitet. Häufig werden schon in den Stelleninseraten nur Jüngere gesucht, obschon das die Aufgabe nicht erfordern würde. Oder aber es werden Bewerberinnen und Bewerber ab 50 Jahren gar nicht mehr in den Selektionsprozess einbezogen. Das Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit und der Aussteuerung steigt in dieser Alterskategorie ständig.

Wie Studien gezeigt haben, ist das Alter nach einer Betriebsschliessung der mit Abstand wichtigste Faktor im Hinblick auf die Wiederbeschäftigungsschancen, weit vor den Faktoren Qualifikation, Ausbildung und Geschlecht. Mit einer Langzeitarbeitslosigkeit verschlechtern sich auch die Rentenperspektiven. Wer ausgesteuert wird, wird von den Sozialämtern oft zum Bezug des Freizügigkeitsguthabens gedrängt. Das bedeutet den Verlust der Absicherung für das Alter.

Was dieser soziale Absturz für Menschen bedeutet, die während des Grossteils ihres Erwerbslebens gearbeitet und Steuern bezahlt haben, ist das eine. Das andere sind die ständig steigenden Sorgen und Ängste vieler Beschäftigter in diesem Alter, die zwar eine Stelle haben, aber ständig befürchten müssen, es nicht bis zur Pensionierung zu schaffen. Die Verschlechterung der sozialen Lage vieler älterer Beschäftigter, aber noch mehr die weit verbreiteten damit verbundenen Ängste sind sozialer Sprengstoff.

Die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden vom 27. April 2015 muss dazu führen, dass diese steigenden sozialen Probleme endlich ernst genommen werden. Und sie muss dazu führen, dass konkrete Antworten auf konkrete Probleme angegangen werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat dazu Vorschläge erarbeitet. Herausgegriffen seien an dieser Stelle das Problem des ungenügenden Kündigungsschutzes und der fehlende Schutz vor Diskriminierung.

Mangelhafter Kündigungsschutz

Am Beispiel der älteren Arbeitnehmenden zeigt sich krass, dass das aus wirtschaftlichen Schönwetterzeiten stammende schweizerische Kündigungsschutzrecht heute nicht mehr genügt. Regeln braucht es dort, wo der Anstand in den elementarsten Sozialbeziehungen, zu denen das Arbeitsverhältnis gehört, nicht mehr greift. Das Entlassungstabu bei verdienten langjährigen Mitarbeitern gehörte zu diesem elementaren Anstand. Wenn dieses gefallen ist, dann muss ein wirksamer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende mit langer Dienstdauer eingeführt werden.

Solche Regeln stören die anständigen Arbeitgeber nicht. Aber sie sorgen für den notwendigen Schutz und für die Respektierung der minimalen Standards dort, wo sie gebrochen werden. Deshalb braucht es jetzt eine Anpassung des Arbeitsrechts an die veränderten Verhältnisse durch einen wirksamen Kündigungsschutz für langjährige ältere Arbeitnehmende, so wie vor einigen Jahren ein Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und in den ersten Wochen der Mutterschaft oder letztes Jahr die Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen durch grössere Unternehmen ins Obligationenrecht eingeführt wurde.

Genauso wichtig sind griffige Regeln gegen die Diskriminierung älterer Beschäftigter. Wenn Stellensuchende ab 55 Jahren, oft gar ab 50 Jahren, heute auf dem Arbeitsmarkt nur noch schlechte Chancen haben, dann werden diese Regeln dafür sorgen, dass die Unternehmen sich im Hinblick auf ihre Rekrutierungsprozesse neu ausrichten. Das sorgt dann nicht nur bei den Stelleninseraten für fairere Ausschreibungen. Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung der Belegschaften wird sich eine grössere Vielfalt positiv auswirken. Mehr Wertschätzung der Erfahrung kann in Zeiten grosser Veränderungen und Umbrüche nur hilfreich sein.

Rentenanspruch nicht verlieren

Darüber hinaus gibt es längst fällige sozialpolitische Verbesserungen, die bei etwas gutem Willen sofort realisiert werden könnten. Zu diesen gehört, dass ältere Arbeitnehmende den Rentenanspruch in der zweiten Säule nicht verlieren, wenn sie vor dem Rentenalter arbeitslos werden. Heute müssen sich die Betroffenen in solchen Fällen mit dem Freizügigkeitskapital abfinden. Dass sie bei Sozialhilfeabhängigkeit zum Bezug dieses Guthabens gedrängt werden, widerspricht zwar den Skos-Richtlinien, weil das Altersguthaben der zweiten Säule zusammen mit der AHV die Altersvorsorge absichern muss. Es ist in der Praxis aber trotzdem üblich. Die Durchsetzung des verfassungsmässigen Rentenanspruchs würde auch hier für Abhilfe sorgen.

Vor zehn, fünfzehn Jahren haben die nationalen Lehrstellenkonferenzen dafür gesorgt, dass in der Lehrstellenkrise Antworten für Zehntausende von betroffenen jungen Menschen gefunden werden konnten. Geeignete und wirksame Antworten braucht es jetzt auch bei den Problemen älterer Arbeitnehmender.