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19. Januar 2017

Blog

USR III kostet jeden Haushalt 1000 Franken

Die Unternehmenssteuer-Reform III stellt alles in den Schatten, was die Schweiz steuerpolitisch bisher gesehen hat.

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Die neuen Steuerabzüge und Gewinnsteuersenkungen für die Unternehmen und im Ergebnis für ihre Aktionäre werden jeden Haushalt mindestens 1000 Franken pro Jahr kosten.

Der Bundesrat weigert sich bis heute, die Ausfälle durch die neue Vorlage offenzulegen. Diese Verschleierungspolitik hat offensichtlich ihre guten oder präziser gesagt schlechten Gründe. Trägt man nämlich die bisher verfügbaren Zahlen aus Bund und Kantonen zusammen, dann kommt man auf Steuerausfälle von mindestens 3 Milliarden Franken. In dieser Zusammenstellung fehlen wirtschaftlich bedeutende Kantone wie AG und ZG. Das Ausfallpotenzial ist also effektiv noch deutlich höher. Die Kosten der Vorlage werden mindestens 1000 Franken pro Haushalt betragen (bei 3,6 Millionen Haushalten). In Form von Leistungsabbau, Steuererhöhungen und neuen Abgaben und Gebühren. Profiteure sind die grossen Firmen und ihre Aktionäre.

Bis vor 20 Jahren war unbestritten, dass Unternehmen genauso Steuern zahlen müssen wie natürliche Personen. Denn Unternehmen brauchen genauso wie die Menschen intakte Strassen und einen öffentlichen Verkehr, eine gute Bildung und Ausbildung und einen funktionierenden Rechtsstaat. In den letzten Jahren haben die Unternehmen und ihre Aktionäre aber begonnen, sich von diesen einst selbstverständlichen Grundsätzen zu verabschieden. Auf Kosten aller anderen. Durch immer massivere Steuersenkungen trotz steigender Gewinne. Die Unternehmenssteuer-Reform III treibt diese Fehlentwicklung auf die Spitze.

Über eine noch nie gesehene allgemeine Senkung der Gewinnsteuersätze hinaus wurden für die Unternehmen neue Abzüge erfunden. So sollen Firmen neu Abzüge auf dem Eigenkapital machen können, also für Kosten, die sie gar nie hatten (sogenannte zinsbereinigte Gewinnsteuer). Welcher Eigenheimbesitzer kann Kosten für Eigenkapital abziehen, die ihm nie erwachsen sind, abgesehen von der Benachteiligung der Mieter? Die zinsbereinigte Gewinnsteuer widerspricht nicht nur der Vernunft, sondern auch elementarem Anstand. Gewöhnliche Menschen können höchstens das abziehen, was ihnen an Kosten auch entstanden ist, und haben allenfalls noch einen Selbstbehalt zu tragen. Aber die Unternehmen sollen neu neben dem Eigenkapitalabzug zusätzlich noch 150% der realen Kosten für Forschung und Entwicklung abziehen dürfen. Die neuartigen Steuerabzüge für die Unternehmen führen jedenfalls zu grossen Steuerausfällen.

Erinnern wir uns nochmals an die unselige letzte Unternehmenssteuerreform II des seinerzeitigen Bundesrates Merz. Sie hat bisher zu Steuerausfällen von 13 Milliarden Franken und Ausfällen für die AHV von zwei Milliarden Franken geführt. Prognostiziert hatte Bundesrat Merz kurzfristig Ausfälle von ein paar Dutzend Millionen Franken und längerfristig Mehreinnahmen von Hunderten von Millionen. Die Irreführung der Bevölkerung im Abstimmungskampf war so krass, dass das Bundesgericht in einem in der Geschichte bisher einmaligen Urteil im Dezember 2011 feststellte, der Bundesrat habe die Abstimmungsfreiheit durch seine Fehlinformationen über die Folgen der Vorlage massiv verletzt.

Das Täuschungsmanöver, das Bundesrat Merz seinerzeit vorexerziert hatte, will Bundesrat Maurer jetzt offensichtlich noch übertreffen. Statt die Bevölkerung seriös über die Steuerausfälle zu informieren, die durch die Reform verursacht werden, behauptet er ohne Rücksicht auf die Fakten plötzlich, dass er bei einem Nein zur Vorlage, also beim Status Quo, sofort ein massives neues Sparprogramm auflegen werde. Bundesrat Maurer ist mit seinen Argumenten offensichtlich am Ende des Lateins, wenn er zu solchen Drohungen greifen muss.

Die Steuerbelastung für die Unternehmen ist in der Schweiz schon heute im internationalen Vergleich ausserordentlich tief. Es gibt keinen Grund dafür, die Unternehmen auf Kosten aller anderen steuerlich noch stärker zu privilegieren. Die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen auch für die Unternehmen gelten.

Es braucht eine Unternehmenssteuer-Reform mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis, die auch international vertretbar ist. Aber nicht eine weitere Steuersenkungsvorlage für die Unternehmen und ihre Aktionäre auf Kosten aller andern.