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30. November 2017

Blog

Das Verkehrsmittel der Zukunft

Vor exakt 200 Jahren wurde das Fahrrad erfunden. Nun soll seine Bedeutung endlich auch in der Verfassung anerkannt werden.

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2017 ist für das Velo ein wichtiges Jahr. Exakt 200 Jahre ist es nämlich her seit das Fahrrad erfunden wurde. 1817 fuhr Karl Drais in Mannheim zum ersten Mal auf seiner Laufmaschine. Das war die Basis für die Entwicklung des Fahrrads als weltweit erfolgreichem Verkehrsmittel.


Und jetzt, 2017, soll dem Fahrrad schweizweit endlich die Bedeutung zuerkannt werden, die es seit langem verdient hätte: Mit der Aufnahme in die Verfassung, analog zu den Fuss- und Wanderwegen.

Vieles spricht dafür, dass das Velo nicht nur das älteste der Verkehrsmittel der neueren Zeit ist, sondern auch das modernste. Und dass das Velo, das klassische und das E-Bike, wenn wir es richtig einsetzen und fördern, in der Schweiz auch eine grosse Zukunft hat. Die Basis für den grossen Sprung nach vorne ist nichts anderes als der neue Verfassungsartikel.

Das Fahrrad ist unbestritten das umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Weil es mittels Körperkraft bewegt wird, produziert es weder Abgase noch Lärm. Wer Fahrrad fährt, bewegt sich und fördert dadurch gleichzeitig seine Gesundheit. Die Fortbewegung auf dem Velo ist höchst effizient. Und das Fahrrad verbraucht nur wenig Fläche. Bei all diesen Vorteilen müssen wir uns höchstens fragen, weshalb es bisher auf Bundesebene keine solche Initiative gab.

Denn bei allem, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten an Positivem geschehen ist: Von einer wirksamen Förderung des Velos in grossem Stil kann bisher nicht die Rede sein. Auch in den Städten und den Agglomerationen müsste viel mehr gemacht werden, damit das Velo noch stärker zum Verkehrsmittel der Zukunft wird. Sei es als gewöhnliches Fahrrad, sei es als E-Bike.

In allererster Linie fehlt es an zusammenhängenden, attraktiven Netzen und an ausreichend sicheren Verkehrswegen. Zusammenhängende Netze, wie sie heute für den Autoverkehr, aber auch für den öffentlichen Verkehr selbstverständlich sind. – Auch mit den Abstellanlagen für Velos, am besten in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr, steht es an vielen Orten noch immer nicht zum Besten.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates und der vorberatenden Kommission liegt nahe am Text der Initiative. Er orientiert sich am bisherigen Verfassungsartikel über die Fuss- und Wanderwege. Das ist richtig so. Aber das heisst nicht, dass der Gegenvorschlag im Effekt weniger wirksam wäre als die Initiative selbst. In beiden Fällen kommt es auf den Willen an, wirksam etwas bewegen zu wollen. Mit der Annahme der neuen Verfassungsbestimmung ist die Rechtsgrundlage dafür gegeben.

Verfassungsartikel können viel bewegen. Nur zur Erinnerung: Nicht wenige hatten seinerzeit – 1974 – die Volksinitiative über die Wanderwege belächelt. Heute, 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Fuss- und Wanderwege, können wir feststellen, wie wirksam diese Förderung war. Die Schweiz ist zu einem attraktiven Wanderland geworden. In wenigen Ländern wird mehr gewandert als in der Schweiz. Rechte, Linke, Jüngere, Familien und Ältere.

Für die Förderung genügt es dabei, dass der Bund die Grundsätze festlegt und unterstützt und koordiniert. Die Hauptaufgabe liegt bei den Kantonen, den Städten und den Gemeinden. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Aber der Bund sorgt dafür, dass etwas geschieht. Dass die Bemühungen koordiniert werden. Weil das gerade bei den Netzen, auf die es ankommt, entscheidend ist. Kommt dazu, dass auch finanziell die Möglichkeiten zur Förderung auch der Veloverkehrsnetze durch den neuen NAF, dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfond deutlich erweitert worden sind.

Nicht zu vergessen sind schliesslich die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung. Es gehört zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung, die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Das Ziel ist eine polyzentrische Raumentwicklung mit möglichst kompakten, flächensparenden Siedlungen. Dafür ist das Fahrrad dabei in Kombination mit einem guten öffentlichen Verkehr das ideale Verkehrsmittel.

In der Schweiz haben wir in den Nachkriegsjahrzehnten, forciert seit den 50er Jahren, den Autoverkehr massiv gefördert. Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hat der Aufholprozess des öffentlichen Verkehrs mit Grossinvestitionen eingesetzt. Jetzt ist ein neuer Durchbruch mit der koordinierten Förderung des Veloverkehrs fällig.

Dafür muss der neue Verfassungsartikel die Initialzündung geben.