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10. Dezember 2019

Blog

Probleme lösen statt bewirtschaften

Die neue SVP-Initiative will es der Schweiz per Verfassung verbieten, mit anderen Ländern völkerrechtlich die Personenfreizügigkeit zu vereinbaren. 



Damit stellt sich die Initiative diametral gegen einen wichtigen Grundsatz der ersten Bundesverfassung von 1848, also der ersten Verfassung der Schweiz überhaupt. Die Verfassung von 1848 hielt in Art. 52 wörtlich fest: «Gegen die auswärtigen Staaten besteht Freizügigkeit, unter Vorbehalt des Gegenrechts». 


Was wir heute via bilaterale Verträge mit der EU vereinbart haben, ist also nichts Anderes als das, was als grosse Errungenschaft schon in unserer ersten Bundesverfassung stand. Die Personenfreizügigkeit als bürgerliche Freiheit der modernen Schweiz. 

Die Personenfreizügigkeit hat bei gewissen Parteien und in manchen Medien keinen guten Ruf. Die Frage ist, was denn die Alternative zu diesem Freiheitsrecht ist. Die Initiativen aus Kreisen der SVP preisen als Alternative das Kontingentierungssystem. 

Was aber sind die Folgen des Kontingentssystems? Die Schweiz konnte mit der Kontingentierung von den sechziger bis zu den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts reichlich Erfahrung sammeln.

Im Gegensatz zu einer oft kolportierten Legende waren die Jahre mit der grössten Immigration in die Schweiz Jahre unter dem Kontingentssystem, und nicht etwa die Jahre mit Personenfreizügigkeit. Das waren die sechziger Jahre. Und auch im internationalen Vergleich verhält es sich nicht anders. Nimmt man das Jahr 2000 als Stichdatum, also das Jahr des Volksentscheids für die Bilateralen und die Personenfreizügigkeit, dann war die Einwanderung in Neuseeland und Australien seither weit höher als jene in die Schweiz, obschon es sich bei Australien und Neuseeland um Länder mit Kontingenten handelt. Effektiv ist die Immigration immer abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung, ob im System der Personenfreizügigkeit oder in jenem der Kontingentierung. 

Ganz verschieden sind die Auswirkungen der beiden Systeme aber auf die Wirtschaft und auf die arbeitenden Menschen. Mit Blick auf diese Interessen ist die sozial flankierte Personenfreizügigkeit, wie wir sie mit der Volksabstimmung im Jahre 2000 beschlossen haben, ein Erfolgsmodell. 
Für die Wirtschaft deshalb, weil die Steuerung nun marktmässig durch die Wirtschaft selber erfolgt statt durch die Bürokratie der Fremdenpolizei. 


Aber auch für die arbeitenden Menschen ist das neue System unter dem Strich positiv. Dank den flankierenden Massnahmen mit Lohnkontrollen, der Stärkung von Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen sind die Löhne in den heiklen Bereichen insbesondere bei den Tieflöhnen in der Schweiz im Gegensatz zu einem negativen europäischen Trend gestiegen. Das Kontingentssystem hatte in den heiklen Branchen zu einer eigentlichen Tieflohnpolitik geführt, wobei das auch menschenrechtlich fragwürdige Saisonnierstatut eine besonders unrühmliche Rolle spielte. 

Demgegenüber haben sich die Löhne und die Arbeitsbedingungen mit den flankierenden Massnahmen positiv entwickelt. Mit den Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen hat die Schweiz die Fehler vermieden, die beispielsweise in Grossbritannien zu einer ausserordentlich schwierigen Lage geführt haben. Die britischen Regierungen glaubten auf flankierende soziale Massnahmen verzichten zu können. Das Resultat sieht man heute. 

Zur sozialen Flankierung gehört, dass man auf neue Probleme auch wieder neue Antworten findet. Wenn etwa die Suva zunehmend Mühe hat, die Normen der Arbeitssicherheit auch gegenüber Entsendefirmen durchzusetzen, dann muss das wirksam korrigiert werden. Entsendefirmen dürfen keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile haben. 

Das grösste Problem auf dem Schweizer Arbeitsmarkt besteht heute bei den älteren Arbeitnehmenden. Es war der Ständerat, der dieses Problem vor einigen Jahren mit den jährlichen Konferenzen zum Thema aufgenommen hat. Wo Probleme bestehen, müssen diese angegangen werden. Erste Schritte sind eingeleitet, zum Beispiel durch die neue Meldepflicht, oder durch die beschlossene, aber noch nicht in Kraft stehende Bestimmung, dass jemand, der ab 58 die Stelle verliert, wenigstens in der Pensionskasse bleiben kann und dadurch den Rentenanspruch nicht verliert. Für jene, die ab 60 trotz aller Bemühungen nichts mehr finden, muss aber eine würdige Lösung bis zum Rentenalter gefunden werden. Das ist die Übergangsleistung, wie sie von den Sozialpartnern, dem Bundesrat und der vorberatenden Kommission des Ständerats vorgeschlagen wird und über die wir am kommenden Donnerstag beraten werden.  

Die Kündigung der bilateralen Verträge und das Verbot der Personenfreizügigkeit aber ist keine brauchbare Antwort auf die Probleme der Älteren auf dem Arbeitsmarkt. Es geht darum, die Probleme zu lösen statt sie politisch zu bewirtschaften.

Die bilateralen Verträge müssen erhalten und weiterentwickelt werden, im Interesse der Wirtschaft und der Arbeitsplätze. Von der Wirtschaft muss aber die Bereitschaft erwartet werden, die sozialen Massnahmen mitzutragen. Das ist das schweizerische Erfolgsmodell.